Was ihr jetzt wissen müsst

Deutsche Post erhält Lizenz zum Bummeln: Neue Regeln für Briefe

Die Schneckenpost wird Realität!
Denn mit der Reform des Postgesetzes werden neue Regeln für Briefe aufgestellt. Was sich für Verbraucher bald ändert.
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Brieflaufzeit wird gelockert

Bisher muss die Deutsche Post mindestens 80 Prozent der aufgegebenen Briefe am nächsten Werktag zustellen, am zweiten Werktag muss der Wert bei 95 Prozent liegen.

Wegen dieses Zeitdrucks sind nachts noch immer Flugzeuge in Deutschland unterwegs, um Briefe vom Süden in den Norden und umgekehrt zu bringen.

Jetzt soll die sogenannte Brieflaufzeit gelockert werden! Laut Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums soll es künftig die Pflicht geben, dass am dritten Tag nach Einwurf 95 Prozent der Briefe beim Empfänger sind und am vierten Tag 99 Prozent.

Durch diesen geringeren Zeitdruck könnte die Post Kosten senken und die Nachtflüge streichen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass die Wartezeit auf Briefe im Schnitt länger ausfallen wird als bisher.

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Schnelle Post nur noch gegen Zusatzgebühr

Wenn es einem Verbraucher besonders wichtig ist, dass sein Brief möglichst schnell ankommt, so kann er schon jetzt und auch künftig einen sogenannten Prio-Brief aufgeben. In der Kategorie Standardbrief ist ein Aufpreis von 1,10 Euro fällig, er kostet also 1,95 Euro statt 0,85 Euro, die für den regulären Versand fällig sind. Diese Versandart lässt die Gesetzesreform auch künftig zu. Wie teuer sie ab 2025 sein wird, ist noch unklar.

Die Post befördert allerdings nicht nur Briefe, Päckchen und Pakete, sondern immer häufiger auch Zeitungen und Zeitschriften. Verleger sind angesichts der neuen Laufzeitvorgaben besorgt, dass ihre mit der Post geschickten Printausgaben verspätet beim Kunden ankommen. Wenn sich die Zustellung um einen oder zwei Tage verschiebe, seien viele treue Leser frustriert und es drohten Abokündigungen. „Wir wollen, dass unsere Leserinnen und Leser ihre mit der Post zugestellten Zeitungen und Zeitschriften pünktlich bekommen“, betonen der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in einer gemeinsamen Stellungnahme.

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Nach einer ersten Debatte im Bundestag am Mittwochabend beginnen im Bundestag nun interne Beratungen von Fachpolitikern, im Frühjahr soll die Gesetzesnovelle abgeschlossen sein. Strittig ist noch die Frage, ob der Einsatz von Subunternehmen eingeschränkt wird. Der Bundesrat fordert sogar ein Verbot für nicht tarifgebundene Subunternehmen – das dürften die meisten dieser Firmen sein, die bisher als Auftragnehmer tätig sind. (dpa/aze)