Bayrischer Gesundheitsminister will Gesetzesänderung

"Begleitetes Trinken" für Jugendliche soll abgeschafft werden

Zum Themendienst-Bericht von Bettina Levecke vom 13. März 2015: An der Konfirmation stoßen viele Jugendliche zum ersten Mal mit Alkohol an. Damit das nicht ausufert, sollten Eltern deutlich machen, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt. (Archivbild vom 07.09.2009/Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit dem genannten Text. Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei.) Foto: Jens Büttner
Jugendlicher mit Alkohol
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In Deutschland dürfen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren in Begleitung ihrer Eltern Alkohol trinken. Durch dieses „begleitete Trinken“ sollen junge Menschen unter Kontrolle die ersten Erfahrungen mit Bier, Wein oder Sekt machen können. Doch damit soll jetzt Schluss sein.

Holetschek: "Das begleitete Trinken ist überflüssig und das müssen wir abschaffen."

Klaus Holetschek, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege bei der Pressekonferenz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform in Berlin (Diskussion Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung) / 230223
PK der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform in Berlin
JH, action press, ActionPress

Laut Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, haben fast 90 Prozent der 16- und 17-Jährigen schon mal Alkohol probiert. Beim „begleiteten Trinken“ dürfen sogar 14-Jährige unter Aufsicht, zum Beispiel Bier trinken. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will dieses Gesetz nun ändern. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk betont Holetschek, welch große Schäden Alkohol gerade bei Jugendlichen anrichten könne: "Das begleitete Trinken ist überflüssig und das müssen wir abschaffen." Der Politiker will nun eine Gesetzesänderung erwirken.

Mehr als 3.000 Kinder unter 14 Jahren pro Jahr mit Alkoholvergiftung in Klinik

Mehr als 3.000 Kinder unter 14 Jahren landen pro Jahr in Deutschland wegen einer Alkoholvergiftung in einer Klinik. Dem will nicht nur Bayerns Gesundheitsminister entgegenwirken, sondern auch der Bundes-Drogenbeauftragter Burkhard Blienert, mit dem sich Holotschek abgesprochen hat.

Schon im vergangenen Jahr kritisierte Blienert die Ausnahmeregelung für Jugenliche im Interview mit dem „stern“ scharf: "Das 'begleitende Trinken' ist für mich keine Präventionsmaßnahme, und hilft nicht, mit Kindern und Jugendlichen über Alkohol vernünftig ins Gespräch zu kommen."

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Gaststättengewerbe ist für „begleitetes Trinken“

Das Gaststättengewerbe ist vom Vorschlag, das „begleitetes Trinken“ abzuschaffen, nicht begeistert. Thomas Geppert vom DEHOGA Bayern ist der Meinung, dass Erziehungsberechtigte beim "begleiteten Trinken" ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol beibringen können. "Ich bin selbst Familienvater und finde es allemal besser, wenn ein 15-Jähriger ein Bier im Wirtshaus trinkt, als unkontrolliert Hochprozentiges in irgendwelchen Kellern", so Geppert.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek ist trotzdem fest entschlossen, gegen dieses Gesetz zu kämpfen: "Wir werden es anschieben, wenn der Bund nicht von selber sagt, wir ergreifen die Initiative", so der Minister. (dbl)

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