An einem Donnerstag merkt Kathrin Hagenah aus Sachsen-Anhalt, dass etwas nicht stimmt:
"Ich bekam Schmerzen, Kopfschmerzen, Augenschmerzen und dachte erst kriegst du ein Gerstenkorn oder wie auch immer."
Doch es entwickelt sich schnell zur Tortur. Die Schmerzen werden immer stärker – schließlich fährt sie in die Klinik nach Neindorf, bekommt Schmerzmittel ohne einen Augenarzt und wird weitergeschickt - an die Uniklinik Magdeburg:
Trotz den Auffälligkeiten schicken die Ärzte sie wieder nach Hause:
"Und die haben mich wirklich weggeschickt, mit der Begründung, es wäre eine Migräne, es wäre eine Migräne. Und das steht auch auf dem Befund."
Drei Tage später dann der Schock beim Augenarzt: Sie hat einen akuten Glaukom-Anfall.
Der entsteht, wenn das Kammerwasser, das in der hinteren Augenkammer gebildet wird, nicht mehr abfließen kann. Und das kann im schlimmsten Fall zur Erblindung führen.
Kathrin wird sofort gelasert. Die Frage bleibt: Hätte das verhindert werden können? Das fragt sich jetzt auch Anwalt Maximilian Schwanenberger:
"(...) und da muss man eventuell schon sagen, dass diese Behandlung in der Notfallaufnahme so nicht gereicht hat." Es hätte Facharzt hinzugezogen werden müssen.
Ein unabhängiges Gutachten bestätigt den Verdacht:
„Für einen Augenarzt ist die Diagnose „Winkelblock" (...) relativ einfach zu stellen. Es stellt sich nun die Frage, ob Nicht-Augenärzte einen Winkelblock erkennen oder zumindest daran denken müssen. Diese Frage kann mit "ja" beantwortet werden.“
Bei einem Winkelblock steigt der Augeninnendruck plötzlich stark an - was schnell behandelt werden muss.
Wir konfrontieren die Uniklinik Magdeburg mit dem Fall.
Aufsager: „Die Verantwortlichen wollten nicht mit mir sprechen. Mir liegt jedoch ein Statement vor. In diesem bittet das Klinikum um Verständnis, dass man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern möchte.“
Auch die Krankenkasse AOK und die Verbraucherzentralen sind der Auffassung, dass die Patientenrechte gestärkt werden müssen. Und vor allem, dass es jedem von uns leichter gemacht werden, muss seine Rechte durchzusetzen.
Dr. Jürgen Malzahn,Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation AOK:
"Patientinnen und Patienten müssen den Beleg dafür erbringen, dass sie schlicht und ergreifend einen klaren Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Gesundheitsschaden nachweisen und dass der Arzt vom medizinischen STANDARD hier an der Stelle abgewichen ist und dass dies kausal dafür verantwortlich ist, dass es zu diesem Gesundheitsschaden gekommen ist.“
Kathrin Hagenah fordert 3.000 Euro Schmerzensgeld. Wie lange sich das Verfahren hinzieht, ist offen. Doch aufgeben – kommt für sie nicht infrage.