Manfred Genditzki saß 4.915 Tage unschuldig im Gefängnis „Nach 14 Jahren, die weg sind, habe ich keinen Grund mehr zu feiern“
4.915 Tage unschuldig im Gefängnis, jetzt ist er offiziell ein freier Mann. Jubelstimmung mag sich bei Manfred Genditzki nicht einstellen. „Feiern?“, reagiert er kopfschüttelnd auf die Frage einer Reporterin. „Nach 14 Jahren, die weg sind, habe ich keinen Grund mehr zu feiern.“ Er sei „erleichtert, aber ich werde jetzt keine Freudensprünge machen.“
Kampf um die Freiheit wird belohnt: „Es soll nie einer aufgeben“

Manfred Genditzki saß für den sogenannten „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Diesen schwerwiegenden Justiz-Irrtum hat das Landgericht München mit seinem Urteil am Freitag (7. Juli) korrigiert.
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„Ich mache das Beste draus“, hat er sich mit seiner Familie vorgenommen. „Wir werden jeden Tag genießen und deswegen werde ich ihnen auch nicht sagen, was ich morgen oder übermorgen mache“, sagt er mit ruhiger Stimme. „Wir genießen einfach jede Minute.“
Seiner Frau Maria ist die Erleichterung deutlicher anzumerken. „Endlich!“, beschreibt sie ihre Gefühle mit einem Wort. Dieses Stichwort greift Manfred Genditzki auf. „Ja, endlich.“ Dafür habe es sich gelohnt zu kämpfen. „Es soll nie einer aufgeben“, fügt er hinzu.
Anwältin Regina Rick ist für Genditzki "die Beste"
Er richtet das Wort an seine Anwältin Regina Rick, die in der Nähe steht. „Sie ist die Beste“, sagt er. Sie sammelte Geld, gab damit neue Gutachten in Auftrag. „Dass Privatleute für die Fehler so einer Justiz geradestehen müssen, das ist doch ein Unding. Da haben Schüler 30 Euro von ihrem Taschengeld sich abgeknapst um diese Gutachten bezahlen zu können“, erklärt Rick am Freitag.
Und auch Genditzkis Familie ist bei ihm, Frau und Kinder, einige sind für diesen Tag aus Mecklenburg-Vorpommern nach München angereist.
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Eine Reporterin fragt, was der Freispruch mit ihm mache. „Das macht erstmal gar nichts mit mir“, stellt er klar. Er habe in der Nacht vor dem Urteil schlecht geschlafen, obwohl er ein gutes Gefühl gehabt habe. Dann gewährt er doch noch einen Einblick in seine Gemütslage: „Ich kann das noch nicht begreifen. Und das werde ich morgen noch nicht begreifen und übermorgen auch nicht.“
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Seine gefasste Reaktion im Gerichtssaal kommentiert er so: „Das nennt man Schockstarre.“ Dann geht er mit seiner Familie davon. In die Freiheit, auf die er so lange gewartet und für die er so lange gekämpft hat.