Was ihr wo zahlen müsst
Von 17 auf 260 (!) Euro! Anwohnerparken in NRW kein Schnäppchen mehr

Fürs Parken 260 statt 17 Euro bezahlen?
Daran müssen sich die Bürger in Münster wohl bald gewöhnen. Und nicht nur da: Auch in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen soll das Anwohnerparken künftig deutlich teurer werden. Auf welche saftigen Preise ihr euch in welcher Stadt einstellen müsst.
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In Münster zahlt ihr bald 260 statt 17 Euro
Viele größere Städte in Nordrhein-Westfalen wollen die Gebühren für das Anwohnerparken teils deutlich erhöhen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. So soll in Münster die Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise ab dem 1. Februar 2024 von 17 Euro auf 260 Euro steigen. Der Betrag sei am „wirtschaftlichen Wert“ eines Ausweises bemessen worden, erläuterte ein Stadt-Sprecher.
Angesichts der Kosten für Parkscheine von 19,20 Euro pro Tag oder von 1.440 Euro für einen Dauerstellplatz in einem Parkhaus halte die Verwaltung die Erhöhung für verhältnismäßig. Die Stadt rechnet dann pro Jahr mit Einnahmen von 1,5 Millionen Euro durch das Bewohnerparken.
Von 30 auf 100 bis 120 Euro im Jahr in Köln
In Köln hat der Stadtrat eine Erhöhung von 30 auf 100 bis 120 Euro jährlich, gestaffelt nach Fahrzeuglänge, beschlossen. Sie soll frühestens im Juli 2024 in Kraft treten. Mehr als 60.000 Kölner besitzen derzeit einen Anwohnerparkausweis – eine Garantie, jederzeit einen Parkplatz zu finden, haben sie jedoch auch damit nicht.
Von der Erhöhung soll nach Angaben der Stadt eine „Steuerungswirkung im Sinne einer fairen Neuaufteilung des öffentlichen Raumes“ ausgehen. So sollten Anreize geschaffen werden, auf umweltfreundlichere Alternativen wie den Öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad umzusteigen und bestenfalls sein Auto abzuschaffen.
Die ursprünglichen Pläne in Köln sahen eine Steigerung auf bis zu 390 Euro jährlich vor – mit Ausnahmen für Menschen mit Behinderung oder mit geringem Einkommen. Im Juni kippte das Bundesverwaltungsgericht jedoch eine ähnliche Regelung in Freiburg und stufte Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Deshalb ruderte die Kölner Verwaltung zumindest vorläufig zurück.
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Die Ergebnisse dieser Umfrage sind nicht repräsentativ.
Teureres Anwohnerparken in Düsseldorf erstmal auf Eis gelegt
Auch in Düsseldorf klingelten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Alarmglocken. Die Landeshauptstadt hatte im Frühjahr ein Konzept zur Erhöhung der Anwohnerparkgebühr vorgelegt. Darin wird die Stadt in drei Zonen unterteilt, für die Gebühren in Höhe von 240, 300 und 360 Euro erhoben werden sollen.
„Elementarer Bestandteil“ des Konzepts ist nach Angaben eines Stadt-Sprechers ein sogenannter Sozialtarif, wonach Berechtigte nur 25 Prozent der jeweiligen Gebühr zahlen sollen. Doch wegen des Urteils wurde die Umsetzung nun zunächst auf Eis gelegt.
Ab März 360 Euro für Anwohnerparken in Bonn
Bonn hat zu dieser Problematik bereits eine Lösung gefunden: Die Stadt übernimmt für finanziell schwache Personen 75 Prozent der Gebühren. Seit März kostet der Anwohnerparkausweis dort 180 Euro pro Jahr, ab März 2024 wird der Preis auf 360 Euro verdoppelt.
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Anwohnerparken in Aachen, Bochum, Dortmund und Duisburg
In Aachen sollen sich die Kosten für die Anwohnerparkberechtigung auf zunächst 120 Euro pro Jahr vervierfachen, der Beschluss ist aber noch nicht umgesetzt. Auch Bochum und Dortmund planen Steigerungen, ein konkretes Konzept gibt es dort bislang nicht. In Duisburg gibt es laut Stadt zurzeit keine entsprechenden Absichten.
Ziel: Weniger Autos in den Städten
Vor drei Jahren hatte der Bundestag die bis dahin geltende Obergrenze von 30,70 Euro jährlich, die lediglich den Verwaltungsaufwand für das Ausstellen der Ausweise abdecken sollte, aufgehoben. Seit einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Landesebene 2022 dürfen Kommunen die Anwohnerparkgebühren selber festlegen.
Bislang sei der öffentliche Raum beim Anwohnerparken „nahezu zum Nulltarif“ zur Verfügung gestellt worden, argumentierte ein Sprecher der Stadt Düsseldorf. Dies passe nicht mehr zu einer modernen Verkehrsstrategie und Mobilitätsplanung, die weniger Autos in den Städten vorsehe. Als alternative Parkmöglichkeiten könnten zum Beispiel private Stellflächen auf Parkplätzen und in Tiefgaragen in nicht genutzten Zeiten Anwohnern zur Verfügung gestellt werden, meint die Stadt. Langfristig sollten in Wohngebieten sogenannte Quartiersgaragen gebaut werden. (dpa/akr)