Welche Frist ihr beachten müsst

Hier gibt es Geld zurück! Kunden von diesen drei Stromanbietern sollten jetzt aktiv werden

Eine Frau zählt Geld.
Die Verbraucherzentrale kritisierte drei Stromanbieter. Jetzt können die Kunden von der Einigung profitieren und Geld zurückerhalten.
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Stromkunden aufgepasst!
Gute Nachrichten für die Kunden von gleich drei Stromanbietern: Sie sollen jetzt Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale hat einen Vergleich ausgehandelt, der für die Stromnutzer Vorteile mit sich bringt. Allerdings endet die Frist dafür bald. Wen es betrifft und was ihr wissen müsst.

Diese Kunden sollten hellhörig werden

Wir alle kennen es: Die Strompreise sind für viele Verbraucher stark gestiegen.

Aus diesem Grund machen sich viele Kunden Gedanken und beschäftigen sich mit Preisvergleichen. Auch ein Anbieterwechsel rückt deshalb für so manchen in den Fokus. Drei Anbieter sollen der Verbraucherzentrale zufolge unzulässige Geschäftspraktiken angewandt haben, um Kunden in ihren Verträgen zu halten. Nun gab es laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Einigung zwischen den Streitparteien, die auch vielen Kunden zugutekommt. Allerdings müssen diese dazu selbst aktiv werden und sich an ihren Stromanbieter wenden.

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Bei diesen Anbietern solltet ihr eure Ansprüche checken

Es ist ratsam, dass Kunden von nowenergy, primastrom und voxenergie prüfen, ob sie Ansprüche aus dem Vergleich geltend machen können.

Wichtig ist hierbei, eine bestimmte Frist einzuhalten. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen endet nämlich am 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Datum müssen sich die Kunden bei ihrem Anbieter gemeldet haben.

Für alle, die jetzt nicht sicher sind, ob sie einen Anspruch anmelden können, bietet die Verbraucherzentrale einen Vergleichs-Check an. Wenn dabei festgestellt wird, dass sie Geld zurückfordern können, wird ein entsprechendes Musterschreiben generiert, das sie dann nur noch an den jeweiligen Stromanbieter senden müssen.

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Stromfirmen weisen Fehlverhalten von sich

Trotz der Zustimmung zum Vergleich beharren die drei Stromanbieter darauf, „dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.

Das Team der Verbraucherzentrale hatte vier Kritikpunkte ausgemacht, gegen die sich Kunden nun womöglich besser wehren können:

  • abgelehnte Widerrufe

  • eigenmächtige Preiserhöhungen

  • unverhältnismäßig lange Vertragslaufzeiten

  • vermeintliche Preissenkungen

Ein regelmäßiger Preisvergleich von Strom- und Gasanbietern lohnt sich immer, um nicht unnötig hohe Preise zu zahlen. Bei Angeboten, die euch besonders günstig erscheinen, solltet ihr allerdings auf jeden Fall vorsichtig sein. (mjä)

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