Er tötete Ehefrau und Sohn in Höhle
Teneriffa-Doppelmörder kassiert weiter Beamten-Pension vom deutschen Staat
Geldregen trotz der brutalen Tat!
Erst lockt er seine Familie in eine Höhle auf Teneriffa, dann raubt er seiner Ehefrau und seinem Sohn das Leben. Vor Gericht wird Thomas H. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – und trotzdem erhält er weiterhin seine Pension aus Deutschland!
Doppelmörder behält seine Pensionsansprüche
Obwohl er in Spanien wegen zweifachen Mordes verurteilt wurde, behält der deutsche Beamte Thomas H. im vorzeitigen Ruhestand seine Pensionsansprüche. Voraussetzung für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
Es lehnte eine entsprechende Disziplinarklage der Bundesagentur für Arbeit auf Aberkennung des Ruhegehalts ab. „Die Richter wenden ganz stur die bestehenden Gesetze an und die aktuelle Gesetzeslage gibt eben diese Möglichkeit, da so durchzuschlüpfen mit so einer schweren Straftat“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens im RTL-Interview.
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Im April 2019 führte Thomas H. seine getrennt von ihm lebende Ehefrau und die beiden damals zehn und sieben Jahre alten Söhne auf Teneriffa zu einer abgelegenen Höhle. Dort erschlug er die 39-Jährige und den älteren Sohn. Der Siebenjährige konnte fliehen. Ein spanisches Gericht verurteilte den Mann im Februar 2022 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren. Eine lebenslange Haftstrafe ist in Spanien frühestens nach 25 Jahren überprüfbar.
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Keine Pension bei Verfahren vor deutschem Gericht
In der mündlichen Verhandlung machte der 2. Senat nun deutlich, dass bei einer Verteilung vor einem deutschen Gericht das Ruhegeld aberkannt worden wäre. Dies sei bereits bei einer vorsätzlichen Straftat und ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren der Fall. Daher ging es nun darum, ob der Verurteilte bei den Taten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen habe. Die von dem Mann aus privaten Motiven begangenen Straftaten würden hiervon aber nicht erfasst, betonte der Senat.
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Die Vertreter der Bundesagentur argumentierten in dem jetzigen Verfahren, dass die Taten des Mannes gegen die Menschenrechte und somit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen hätten. Insbesondere der Mord an der Ehefrau sei als geschlechtsspezifische Tat, als Femizid, zu werten. Der Senat betonte aber, dass dieser Begriff in der deutschen Rechtsordnung nicht definiert sei. Zudem habe das spanische Gericht die Tat nicht als Femizid bewertet. (mit dpa)
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa