Money, money, moneyDurch diese fünf Änderungen bekommt ihr mehr Geld bei der Steuererklärung zurück

Da freut sich der Geldbeutel!
Entfernungspauschale, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Minijob-Verdienstgrenze, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: All dies wurde zum 1. Januar 2026 erhöht und kann sich positiv auf die Höhe der abzuführenden Einkommensteuer auswirken. Und das sind die wichtigen Details!
Das ändert sich bei der Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit wird ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke angehoben – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher lag sie bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.
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Fährt jemand beispielsweise an 220 Arbeitstagen im Jahr 15 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte, liegt er dann ab nächstem Jahr mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, bereits bei 1.254 €.
Im Video: Mehrheit bekommt Geld bei Steuererklärung zurück
Auch der Grundfreibetrag ist angepasst
Der Grundfreibetrag ist zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende, genauer gesagt 24.696 Euro für Ehepaare gestiegen. Damit bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Im vergangenen Jahr hatte er bei 12.096 Euro und 24.192 Euro gelegen. Zur Erklärung: Wer mit seinem Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet, muss keine Einkommensteuer bezahlen. Und alle anderen erst ab dem 12.349sten Euro.
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Kinderfreibetrag: Höhere Entlastung für Eltern

Der Kinderfreibetrag hat sich von 3.336 Euro auf 3.414 Euro pro Person und auf 6.828 Euro für Ehepaare erhöht. Dazu kommen der im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 und 2.928 Euro für Paare. Damit ergeben sich für Eltern insgesamt steuermindernde 9.756 Euro bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2026, sofern dieser Steuervorteil höher ausfällt als das Kindergeld.
Minijob und Mindestlohn: Mehr Geld und höhere Grenze
Da der in Deutschland geltende Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist, erhöht sich auch die Minijob-Verdienstgrenze – und zwar auf durchschnittlich 603 Euro pro Monat. Wichtig ist die Verdienstgrenze hauptsächlich mit Blick auf Sozialabgaben. Denn Minijobberinnen und Minijobber sind nicht verpflichtet, in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
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Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Gestiegene Freibeträge
Die Übungsleiterpauschale steigt 2026 von 3000 Euro auf 3300 Euro im Jahr. Mit diesem Freibetrag bleiben bestimmte Tätigkeiten im Ehrenamt steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Ebenfalls erhöht wurde die Ehrenamtspauschale: von 840 Euro auf 960 Euro im Jahr. Auch hier bleibt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der Pauschale steuerfrei. (anr)
Verwendete Quellen: Vereinigte Lohnsteuerhilfe
































