Simon Bohr stirbt durch Schüsse aus einer DienstwaffeEmpörung nach Urteil gegen Polizisten-Killer – Zuschauer im Saal rufen „Skandal”

Dieser Freispruch bewegt die Gemüter – nicht nur im Gerichtssaal!
Am 21. August 2025 verliert eine Familie den Vater, als Polizist Simon Bohr nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen erschossen wird. Der Tatverdächtige Ahmet G. wird am Mittwoch (1. April) im Mordprozess freigesprochen, lediglich wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der 19-Jährige wird unbefristet in einer Psychiatrie untergebracht. Nach dem Urteil kochen im Verhandlungssaal des Landgerichts Saarbrücken die Emotionen hoch.

Polizist Simon Bohr erschossen – Angeklagter wird freigesprochen

„Der Freispruch vom Mordvorwurf sowie von den Tötungsvorwürfen erfolgte, weil das Gericht von einem Zustand der Schuldunfähigkeit ausging. Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert”, begründet Richterin Jennifer Klingelhöfer. Er habe gewusst, dass der Überfall ein Fehler gewesen sei. Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen”, erläutert die Richterin.

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Der Tatverdächtige Ahmet G. verbirgt vor Gericht sein Gesicht.
Der Tatverdächtige Ahmet G. verbirgt vor Gericht sein Gesicht.
RTL

Laut Kammer war Ahmet G. „in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert”, er habe eine paranoide Schizophrenie. „Zeitlebens wird eine Behandlung des Angeklagten nötig sein”, stellt Klingelhöfer fest. In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe der 19-Jährige mehrmals auf den Polizisten geschossen. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte”, so die Richterin.

Weil der Angeklagte sein Handeln wegen seiner Krankheit nicht objektiv steuern konnte, sei der Antrieb des Mordes nicht gegeben. Ahmet G. habe den Polizisten Simon Bohr im Zustand höchster affektiver Erregung erschossen.

Was passierte am 21. August 2025 an einer Tankstelle in Völklingen?

Der 19-Jährige entriss nach einem Tankstellenüberfall im August 2025 im saarländischen Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und feuerte insgesamt 17 Mal ab. Sechsmal wurde Simon Bohr getroffen. Bereits die Schüsse auf Hals und Brustkorb seien wegen des hohen Blutverlusts tödlich gewesen. Zudem habe der Angeklagte einen Schuss auf den Rücken des Polizisten abgegeben sowie weitere Schüsse, als dieser schon am Boden gelegen habe, einen davon ins Gesicht.

Der Angeklagte feuerte das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde.

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Im Video: Polizisten-Witwe kommen beim Prozessauftakt die Tränen

„Skandal”-Ruf im Gerichtssaal nach Urteilsverkündung

Eine Entschuldigung an die Hinterbliebenen von Simon Bohr durch den Angeklagten sei bislang ausgeblieben, so die dpa. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief an die Angehörigen schreiben würde, wenn er das Geschehen stärker reflektieren könne, erklärt sein Anwalt. Die Urteilsverkündung nimmt er reglos entgegen, blickt auf den Tisch vor sich

Lese-Tipp: Zeuge sieht Ahmet G. mit Unterhose auf dem Kopf und verfolgt ihn bis zum Tatort

Der Polizist Simon B. wurde im Einsatz getötet.
Der Polizist wurde im Einsatz getötet.
Polizei Saarland

Auch die Witwe des getöteten Polizisten verfolgt den Prozess. Beim Auftakttermin am 11. Februar erscheint sie ganz in schwarz, sucht den Blickkontakt mit dem Angeklagten. Als das Urteil gegen den Mann, der das Leben ihres Liebsten auf dem Gewissen hat, fällt, schluckt sie schwer. Die junge Frau kämpft mit den Tränen.

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Damit ist sie nicht allein. Das Interesse an dem Prozess ist groß, viele Menschen sind am Mittwoch (1. April) gekommen und haben nach der Urteilsverkündung Tränen in den Augen, wie RTL beobachtet. Ein Mann ruft beim Aufstehen laut „Skandal”. Eine Frau meint: „Familien wurden zerstört!”

Polizeigewerkschaft reagiert „fassungslos” auf Urteil

Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Saarland, zeigt sich nach Verhandlungsende bei RTL ebenfalls betroffen: „Das fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht von uns allen, von unseren Kolleginnen und Kollegen. Wir sind fassungslos, emotional und müssen den heutigen Tag, glaube ich, erst einmal verdauen.” Es sei aus seiner Sicht kein „gerechtes Urteil” gefallen.

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Bei Rosetta Puma, die Frau Bohr in der Nebenklage vertritt, sorgt die Einschätzung des Gerichts von „Angst” als Tatmotiv für Unverständnis. „Angst hätte nach unserem Verständnis eher dazu geführt, sich zu ergeben, sich winselnd auf den Boden zu werfen. All das hätte gepasst. Aber in einen Angriff überzugehen, in einen Kampfmodus zu gehen, wild durch die Gegend zu schießen, gezielt weitere Menschen anzuzielen – das ist wirklich sehr, sehr schwer nachvollziehbar!”

Ahmet G.s Anwalt begründet dieses Verhalten mit der schweren Krankheit seines Mandanten. Er habe immer noch eine „Gefährdung” wahrgenommen, als der Polizist bereits verletzt am Boden lag. „Obwohl die objektiv nicht vorlag und hat, weil er eben krank ist, entsprechend gehandelt”, erläutert Michael Rehberger.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa