Kind minutenlang unter WasserMädchen (5) ertrinkt im Schwimmunterricht – Lehrerin verurteilt!

Das Mädchen wollte sein Seepferdchen-Abzeichen machen.
Zusammen mit neun anderen Kindern nimmt es deshalb am Unterricht der erfahrenen Kursleiterin in einem Hamburger Schwimmbad teil. Als ein Kind bei einer Übung zu weinen beginnt, verliert die Lehrerin die anderen aus den Augen – bis sie plötzlich eine einsame Schwimmnudel bemerkt, die im Wasser treibt. Jetzt wurde sie verurteilt.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unglück fällt am Donnerstag (9. Oktober) das Urteil gegen die 39-jährige Schwimmlehrerin: Sie wird zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Mit schmerzverzerrtem Gesicht blickt die Frau bei der Urteilsverkündung zu Boden. Nach eigener Aussage kann sie seit dem Unfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten und befindet sich in psychologischer Behandlung. Nie wieder wolle sie einen Job ausüben, in dem sie Verantwortung für andere Menschen trage.
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Mädchen verliert rettende Schwimmhilfe
Am 4. Oktober 2023 unterrichtet die Schwimmlehrerin wieder ihren Seepferdchen-Kurs in einem Bad im Hamburger Stadtteil Niendorf. Als sie mit den zehn kleinen Kindern in das 80 bis 130 Zentimeter tiefe Becken wechselt, fängt einer ihrer Schüler an zu weinen. Die Lehrerin ist abgelenkt und lässt ihre anderen Schützlinge aus den Augen. Ein verheerender Fehler.
In diesen Minuten verliert ein fünfjähriges Mädchen im Wasser ihre Schwimmnudel und geht unter. Erst nach mindestens drei Minuten bemerkt die Lehrerin das Fehlen des Kindes. Trotz sofortiger Reanimation stirbt das kleine Mädchen einen Tag später. Ihr Vater sitzt der Schwimmlehrerin im Gericht als Nebenkläger gegenüber – und spricht über seinen Schmerz.
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Schwimmlehrerin schreibt Eltern Brief
„An dem Tag als unser Kind von uns gegangen ist, ist auch etwas in uns Eltern gestorben“, sagt der Vater vor der Urteilsverkündung. Er habe seiner kleinen Tochter mit der Anmeldung für den Schwimmkurs etwas Gutes tun wollen. Doch jetzt sei durch diese Entscheidung seine Familie zerstört worden.
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Im Gerichtssaal wendet sich die Schwimmlehrerin auch an ihn: „Ich weiß, das bringt eure Tochter nicht zurück, aber es tut mir von Herzen leid.” Die 39-Jährige habe den Eltern außerdem einen Brief geschrieben, den sie ihnen gerne überreichen wolle. Im Gerichtssaal nimmt der Vater des verstorbenen Mädchens diesen jedoch nicht an.
War die Lehrerin mit der Gruppe überfordert?
Bei der Urteilsverkündung betont der Richter, dass die Schwimmlehrerin am Unglückstag mehrfach ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe. Kleine Kinder ganze drei Minuten im Wasser aus den Augen zu lassen, sei verheerend. Zudem sei ihr schon im Vorfeld eine Fehleinschätzung unterlaufen: Eine Woche vor dem Unfall soll die Kursleiterin ihrem Vorgesetzten eine E-Mail geschrieben haben. Der Inhalt: Die Kindergruppe sei zwar schwierig zu betreuen, die Lehrerin wolle den Kurs aber weiter begleiten. Aufgrund ihrer zehnjährigen Berufserfahrung hätte die Frau es besser wissen müssen, erklärt das Gericht.
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Die Verteidigung kritisiert hingegen, dass die 39-Jährige trotz der geäußerten Probleme mit der Schwimmgruppe allein gelassen wurde. Das Schwimmbad hätte ihr vielmehr einen zweiten Schwimmlehrer zur Seite stellen sollen. Das Urteil gegen die Kursleiterin ist noch nicht rechtskräftig. (xas)
Verwendete Quellen: dpa