Tat in Stade als Großschadensereignis eingestuftDas steht den Hinterbliebenen der Opfer nun zu

Zum ersten Mal wurde im Bundesland Niedersachsen ein Großschadensereignis ausgerufen!
Ende Juni tötete ein Mann sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade. Zurück bleiben Angehörige, die neben der Trauer auch finanzielle und psychologische Unterstützung benötigen können. Die Einstufung löst vor allem Koordination und psychosoziale Unterstützung aus, nicht aber Sonderzahlungen, doch was steht den Hinterbliebenen zu?
Hilfsangebote und psychosoziale Beratung
„Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz hat am 29.06.2026 die Tat in Stade als straftatbezogenes Großschadensereignis eingestuft”, teilt das niedersächsische Sozialministerium auf RTL-Anfrage mit. Das passierte zum allerersten Mal in der Geschichte des Bundeslandes, doch was bedeutet das konkret? „Aufgrund vorbereiteter Notfallpläne konnten den Hinterbliebenen, den Zeuginnen und Zeugen sowie Ersthelferinnen und Ersthelfern unverzüglich Hilfsangebote gemacht werden und ein psychosoziales Beratungstelefon geschaltet werden”, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Die Opferhilfe, der Landesbeauftragte für Opferschutz und das Beratungstelefon beraten, vermitteln Therapie, helfen bei Anträgen und koordinieren Unterstützung.
Im Video: Mitarbeiter in der Jugendhilfe sollen besser geschützt werden
Das ist Ende Juni in Stade passiert
Am 29. Juni hatte der Mann in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen getötet, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund ist nach bisherigen Erkenntnissen ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des Verdächtigen. Im Gefängnis hatte er sich das Leben genommen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens.
Lese-Tipp: Liveticker zu den Schüssen in Stade
Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen

Solltet ihr selbst von Suizidgedanken betroffen sein, sucht euch bitte umgehend Hilfe. Versucht, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über eure Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.
Wenn ihr schnell Hilfe braucht, dann findet ihr unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222 Menschen, die euch Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
Gesetzliche Unfallkasse übernimmt Bestattungskosten und zahlt Hinterbliebenenrenten
Weil die Opfer während ihrer Arbeit getötet wurden, übernimmt laut Ministerium vorrangig die gesetzliche Unfallkasse die Bestattungskosten und zahlt Hinterbliebenenrenten. Zusätzlich können Angehörige staatliche Entschädigungsleistungen erhalten – etwa bei schweren psychischen Folgen der Tat. Doch diese soziale Entschädigung kommt nicht automatisch zusätzlich vollständig zur Unfallkassen-Rente: Nur ein möglicher Restbetrag über der Leistung der Unfallkasse kann vom Land kommen, dabei gelten vor einer möglichen Anrechnung der Unfallkassen-Leistungen folgende Sätze:
Witwe oder Witwer: 1.193 Euro
Minderjähriges Kind im selben Haushalt: zusätzlich 56 Euro
Waise: 441 Euro
Partner in eheähnlicher Gemeinschaft: 1.193 Euro möglich
Aktuell gibt es neun Anträge bezüglich eines möglichen Schockschadens
Wer die Tat miterlebt, eine getötete Person auffindet oder durch die Nachricht vom Tod psychisch schwer erkrankt, kann einen eigenen Anspruch auf soziale Entschädigung haben, den sogenannten Schockschaden. Dafür muss medizinisch ein Grad der Schädigungsfolgen festgestellt werden, nach dem sich dann die monatliche Entschädigung zwischen 452 und 2.261 € bemisst.
„Es liegen derzeit Anträge von neun Personen als Angehörige, die einen Schockschaden erlitten haben, vor”, teilt das Sozialministerium RTL mit. Die Prüfungen hierzu laufen noch, dabei geht es unter anderem um die Anforderung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder auch die Klärung der familiären Verbindung mit dem Opfer, teilt das Ministerium weiter mit.
Verwendete Quelle: RTL-Recherche
































