Kleine Steinchen, großes VerbotKein TÜV wegen Glitzer im Auto! Welche Deko erlaubt ist und welche nicht

Ein paar Steinchen tun doch nicht weh, oder?
Das dachte sich offenbar auch eine TikTokerin, die ihr Autolenkrad mit Glitzer verschönert hat. Dumm nur, dass sie damit nicht durch den TÜV kam. Der Grund für die strengen Regeln, wie ihr euer Auto aufwerten dürft – und was ihr unbedingt sein lassen solltet.
Glitzer wird zur „Splittergranate”
„Nicht durch den TÜV gekommen wegen ein bisschen Glitzer.” Dass ihr „Glowmobil” jetzt ohne Glitzer am Lenkrad auskommen soll, macht TikTokerin „Lifeofglory” in ihren Videos zum Thema sichtlich zu schaffen. Bemängelt hat der TÜV offenbar einen Glitzerring, den sie um das BMW-Zeichen in der Mitte des Lenkrads angebracht hat. Der muss jetzt ab.
Und zwar aus gutem Grund, wie ein anderer User in einem eigenen Video zum Thema erklärt: Gehe nämlich der Airbag bei einem möglichen Unfall auf, platze das Plastik des Lenkrads auf. Sei das vorher mit funkelnden Glitzersteinchen verziert, können diese ebenfalls abspringen – und werden im schlimmsten Fall in Gesicht, Augen, Nase oder Mund des Fahrers gedrückt.
„Im Endeffekt baut ihr euch da eine komplette Splittergranate ins eigene Lenkrad”, fasst er zusammen. Auch von Lenkradumrandungen rät er ab, wenn die nicht hundertprozentig sitzen. „Das ist auch nicht kleinlich vom TÜV, das ist einfach gefährlich.”
Diese Dekoration ist im Fahrzeug-Innenraum verboten
Bei der Dekoration des Fahrzeuginnenraums sollte alles unterlassen werden, was nicht gesichert ist und während der Fahrt durch das Auto fliegen könnte. Im schlimmsten Fall können Gegenstände bei einer Vollbremsung zu einem unkalkulierbaren Geschoss werden oder sich unter den Pedalen festklemmen. Laut ADAC droht bei Missachtung zudem ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro.
Darüber hinaus darf die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin nicht durch Dekoration beeinträchtigt sein, es kann sonst zu einem Bußgeld von 10 Euro kommen. Dem ACE Auto Club Europa zufolge darf nicht mehr als 0,1 m² beziehungsweise ein Viertel der Windschutzscheibe beklebt sein. Das Sichtfeld muss dabei zwingend frei bleiben. Bei Vignetten oder Umweltplaketten wird darum empfohlen, sie von innen am Rand des oberen Bereichs auf der Beifahrerseite anzubringen.
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Auch wer auf spezielle Lichteffekte im Auto steht, sollte vorsichtig sein: Beispielsweise weihnachtliche Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren sind im Auto verboten, da sie Autofahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer blenden können, heißt es beim ADAC. Laut § 49a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 20 Euro, im Extremfall sogar ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bei einem möglichen Unfall kann es zudem sein, dass man mithaftet.
Wer seinen Rückspiegel schmücken möchte, sollte darauf achten, dass Anhänger nicht zu groß sind und keinen zu großen Bewegungsspielraum haben, heißt es bei bussgeldkatalog.org. Die Dekoration könnte den Fahrer sonst während der Fahrt irritieren und das Sichtfeld einschränken.
Fahnen zur WM? Diese Deko außen am Auto ist erlaubt
Auch wer sein Auto außen – beispielweise passend zur WM – schmücken möchte, muss sich an die StVZO halten. Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen nicht abgedeckt, Fahnen, Spiegelsocken und Co. müssen entsprechend der Gebrauchsanweisung angebracht und gesichert werden. Zusätzlich muss sich an die auf den Warnhinweisen der Deko-Artikel angegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten werden. Werden die Vorgaben missachtet, können 65 bis 80 Euro fällig werden. Bei einem Unfall sogar 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bei Folien, Aufklebern oder Schriftzügen muss das Sichtfeld des Fahrers mindestens einen Winkel von 180 Grad umfassen. Fensterflaggen dürfen beispielsweise erst an den Fenstern ab der B-Säule des Autos, also an den Fenstern der Rücksitze, angebracht werden. Auch beim Blick in den Rückspiegel darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden.
Wer überlegt, seine Spiegel zur WM mit einer Spiegelsocke zu verschönern, sollte dies nur machen, wenn sich in den Seitenspiegeln keine Sensoren für Fahrsicherheitssysteme – zum Beispiel einen Totwinkel-Assistenten – oder Blinker befinden. Diese funktionieren dann im Zweifel nicht mehr richtig.
Kurz und knapp: Das ist bei der Fahrzeugdekoration erlaubt – das nicht
Also: Wer sein Auto mit Aufklebern, Folien, kleinen Anhängern, festklebenden Glücksbringern oder auch ein wenig Glitzer dekorieren möchte, kann das grundsätzlich machen. Allerdings mit Bedacht und nicht an jeder Stelle des Fahrzeugs.
Sichtfeld, Blinker, Scheinwerfer, Bremslichter und Kennzeichen müssen freibleiben
Zusätzliche Beleuchtung im oder am Auto ist nicht erlaubt
Bei Außendekoration auf Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und Höchstgeschwindigkeiten achten
Dekoration im Innenraum muss gesichert sein
Kein Schmuck auf Airbags
Wichtig ist vor allem, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird – sonst kann es zu Unfällen und Bußgeldern kommen.
Verwendete Quellen: TikTok, ADAC, ACE, bussgeldkatalog.org, SV-Sachsen
































