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Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung des Bundes, die unter anderem Richtwerte für die Höhe von Geldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten enthält.

Bußgeldkatalog picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Im Bußgeldkatalog finden sich Regelsätze für Geldbußen, die für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden. Außerdem sind im Bußgeldkatalog Vorschriften für die Anordnung von Verwarnungen und die Verhängung von Fahrverboten aufgeführt. Der offizielle Kurztitel des Bußgeldkatalogs lautet Bußgeldkatalog-Verordnung.

Regelsätze für die Gleichbehandlung

Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung, die seit dem Jahr 2001 im gesamten Bundesgebiet gilt. Zuvor galten für denselben Regelungszweck unterschiedliche Verordnungen in den einzelnen Bundesländern. Sinn und Zweck des Bußgeldkatalogs ist es, für vergleichbare Taten, die mit Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet werden, eine weitgehende Gleichbehandlung sicherzustellen. Der Bußgeldkatalog orientiert sich dafür an Regelfällen, das heißt an Sachverhalten, die vergleichbar sind und regelmäßig vorkommen. Das sind insbesondere eine fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände. In einem Einzelfall, der sich durch besondere Umstände auszeichnet, können die Gerichte, Behörden oder Polizeibeamte vom Bußgeldkatalog abweichen. Sie dürfen dies selbstverständlich nur innerhalb des Bußgeldrahmens, den die jeweilige Norm eines Tatbestands vorsieht. Ein Abweichen vom Bußgeldkatalog muss immer besonders begründet werden.

Bußgelder, Fahrverbote, Verwarnungen

Für die Höhe des Bußgeldes spielt nicht nur die finanzielle Einbuße des Betroffenen eine Rolle. Dazu kommt die Tatsache, dass bei Bußgeldbeträgen von 60 Euro oder höher zwingend ein Eintrag in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg erfolgt. In diesem Register (umgangssprachlich „Verkehrssünderkartei“ genannt) werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verzeichnet. Seit 2014 gelten für viele Verstöße (zum Beispiel das unerlaubte Befahren einer Umweltzone) erhöhte Regelsätze, die über die 60-Euro-Grenze hinausgehen. Der Bußgeldkatalog hat auch unmittelbar Einfluss auf die Verhängung von Fahrverboten. So sieht die Verordnung zum Beispiel vor, dass im Regelfall bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h auch ohne besondere Umstände ein mindestens einmonatiges Fahrverbot zu verhängen ist. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können dagegen mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden.