Gute Gabe oder doch einfach nur Müll?„Zu verschenken“-Box am Straßenrand – Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro droht!

Aus unseren Großstädten sind sie kaum noch wegzudenken!
„Zu verschenken“-Boxen vor Hauseingängen oder am Gehweg werden meistens aus guter Absicht aufgestellt. Doch selbst dann können sie teuer werden. Wir verraten euch, in welchen Fällen es zu empfindlichen Bußgeldern kommen kann.
Wann werden „Zu verschenken“-Boxen zum Problem?
Der Grad zwischen gut gemeinter Spende mit brauchbaren Gegenständen und wahlloser Ablagerung von Müll, den niemand mehr haben will, ist bei „Zu verschenken“-Boxen oft schmal. Kein Wunder also, dass sie in vielen Städten mit teils hohen Bußgeldern geahndet werden. Ordnungsämter verstehen sie nämlich mitunter als illegale Müllabladung.
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Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte in einem früheren Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa), dass es sich zum Beispiel um eine illegale Ablagerung handelt, wenn sich niemand um die abgestellten Sachen kümmert. Problematisch kann es also beispielsweise dann werden, wenn „Zu verschenken“-Boxen mehrere Tage unbeachtet auf dem Bürgersteig stehen.
Aber auch auf den Inhalt gilt es zu achten.
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„Zu verschenken“-Box kann teuer werden! Diese Bußgelder können drohen
Denn was vielen Menschen nicht bewusst ist: Die Höhe der Bußgelder, die drohen können, hängt von der Art der Gegenstände ab, die sich in der Kiste befinden, wie aus einer Tabelle auf bußgeldkatalog.org hervorgeht.
Handelt es sich um kleinere Haushaltsgegenstände, wie Geschirr oder Kleidungsstücke, Bücher oder Spielzeuge, kann das zu einem Bußgeld zwischen 25 und 75 Euro führen.
Für Gegenstände mit scharfen Kanten (schon Glasflaschen werden als Gefahrgut angesehen) oder mit ätzenden Eigenschaften können Bußgelder zwischen 25 und 300 Euro fällig werden.
Bei Elektrogeräten kann die Strafe sogar bis zu 5.000 Euro betragen!
Besonders ärgerlich: Wenn sich das Ordnungsamt gezwungen sieht, eine „Zu verschenken”-Box zu entsorgen, wird das Bußgeld auf die allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren eines Hauses aufgeschlagen, heißt es auf der Bußgeld-Website. Bei einem Mehrfamilienhaus bedeutet das, dass auch Personen, die gar nichts mit der Kiste zu tun hatten, die Strafe dafür zahlen müssen.
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Die Bußgelder können je nach Bundesland variieren und sie werden natürlich nicht fällig, wenn ihr eine „Zu verschenken”-Kiste auf eurem eigenen Grund, beispielsweise im Vorgarten oder in eurer Garage, deponiert.
"Zu verschenken"-Box: Tipps für Spendende, die sich Ärger ersparen wollen
In manchen Situationen wird aber auch ein Auge zugedrückt. Wichtig ist, dass ihr darauf achtet, den Gehweg stets freizuhalten. Auch bei Regen solltet ihr es vermeiden, Kartons nach draußen zu stellen. Weitere Tipps:
Spendet nur Gegenstände, die ihr auch selbst mitnehmen würdet.
„Zu verschenken“-Boxen sollten nur für einen gewissen, kurzen Zeitraum draußen stehen. Sonst gelten sie schnell als illegale Müllablagerung.
Und wer komplett auf Nummer sicher gehen möchte: Viele Gegenstände (etwa Bücher, Kleidung oder Spielzeug) könnt ihr problemlos bei sozialen Annahmestellen abgeben. (mit dpa, mjä)
Verwendete Quellen: DPA, bußgeldkatalog.org
Der Artikel wurde 2022 erstmals veröffentlicht und seither aktualisiert.
































