Bußgeldkatalog 2024

Rote Ampel überfahren - mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Eine rote Ampel auf der Tunisstraße. Köln, 09.04.2018 *** A red traffic light on the Tunisstraße Cologne 09 04 2018 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
Ampeln regeln den Verkehr - wer bei Rot drüberfährt, muss mit harten Strafen rechnen (Archivbild)
imago stock&people, imago/Future Image, Christoph Hardt

Die Ampel springt auf Gelb – schnell nochmal Gas geben?
Das solltet ihr lassen! Denn damit gefährdet ihr nicht nur potentiell andere Verkehrsteilnehmer, sondern müsst auch mit einem saftigen Bußgeld oder sogar Fahrverboten rechnen. Neben Autofahrern sollten auch Fahrradfahrer und Fußgänger weiterlesen, denn diese sind von einigen Strafen nicht ausgenommen!

Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht? Auf die Sekunde kommt es an!

Rote Ampel ist nicht gleich rote Ampel – zumindest, wenn es nach dem Bußgeldkatalog geht. Denn hier gibt es einen Unterschied, je nachdem die lange die Ampel schon auf Rot gestanden hat. Ist die Ampel weniger als eine Sekunde rot, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß, bei mehr als einer Sekunde von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen vor:

Bei Rot über die Ampel gefahren – Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde)

  • Rot überfahren: 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt

  • Andere beim Überfahren gefährdet: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

  • Einen Sachschaden verursacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

Bei Rot über die Ampel gefahren – Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)

  • Rot überfahren: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

  • Andere beim Überfahren gefährdet: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

  • Einen Sachschaden verursacht: 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

Lese-Tipp: Zu schnell gewesen und geblitzt - So teuer sind Geschwindigkeitsüberschreitungen

Ampel auf Gelb: Gas geben oder bremsen?

Die Gelbphase einer Ampel hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Sind maximal 50 km/h zugelassen, dann steht die Ampel drei Sekunden auf Gelb. Foto: Bernd Thissen
Auch an einer gelben Ampel kann eine Strafe beim Überfahren drohen (Archivbild)
DPA

Generell solltet ihr beim Autofahren immer vorausschauend unterwegs sein und nicht nochmal aufs Gas treten, wenn die Ampel von Grün auf Gelb springt. Das kann nämlich mitunter sogar teuer werden! Wenn ihr nämlich bei Gelb noch drüberfahrt, obwohl ihr gefahrlos hättet bremsen können, droht euch ein Verwarngeld von zehn Euro.

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Rote Ampel mit Grünem Pfeil: Vorsicht, Rechtsabbieger - in diesen Fällen droht Bußgeld

Jan Woitas
Wenn ein solcher Pfeil an der Ampel nach rechts zeigt, dürft ihr trotz roter Ampel abbiegen (Archivbild)
deutsche presse agentur

An vielen Kreuzungen mit Ampel in Deutschland gibt es für Rechtsabbieger einen grünen Pfeil. Das heißt, dass ihr auch während der Rotphase einer Ampel rechts abbiegen dürft. Dabei solltet ihr allerdings einige Regeln beachten, denn sonst droht euch auch hier ein Bußgeld!

Bei Ampeln mit Grünem Pfeil drohen diese Bußgelder:

  • Vor dem Abbiegen nicht angehalten: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Freigegebenen Verkehr gefährdet: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Unfall verursacht: 120 Euro und ein Punkt

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Diese Regeln gelten für Fahranfänger

Wer den Führerschein frisch bestanden hat, geht in eine zweijährige Probezeit über. Wer in dieser Zeit Regeln im Verkehr missachtet, dem drohen harte Strafen, weitere Seminare oder sogar eine Verlängerung der Probezeit. Regelverstöße im Straßenverkehr werden dabei in A- und B-Verstöße unterteilt. A-Verstöße stellen schwerwiegende Regelmissachtungen im Straßenverkehr dar und können euch in der Probezeit einiges kosten. Auch das Fahren über eine rote Ampel gehört dazu.

Wichtig für Fahranfänger zu wissen: Neben dem Bußgeld droht beim Überfahren der roten Ampel auch die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie der verpflichtende Besuch eines Aufbauseminars.

Rote Ampel: Das gilt für Fußgänger und Fahrradfahrer

Genau wie Autofahrer müssen sich auch Fußgänger und Radfahrer an rote Ampeln im Straßenverkehr halten. Fahrradfahrer sollten darauf achten, welche Ampeln für sie gelten. Gibt es keine ausgezeichnete Fahrradampel oder geteilte Ampel (mit Fußgängern), gelten für sie die Ampeln der Autos. Wer hier bei Rot drüberfährt, der muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Auch hier gilt die ein-Sekunden-Regel, die nach einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß unterscheidet. Fahrradfahrer können dabei Punkte in Flensburg sammeln, selbst wenn sie nicht mit dem Auto unterwegs sind.

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren – Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde)

  • Rot überfahren: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Andere beim Überfahren gefährdet: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Einen Unfall oder Sachschaden verursacht: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren – Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)

  • Rot überfahren: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Andere beim Überfahren gefährdet: 160 Euro Bußgeld und ein Punkt

  • Einen Unfall oder Sachschaden verursacht: 180 Euro Bußgeld und ein Punkt