Im Straßenverkehr drohen hohe Bußgelder

Autoscheibe nicht ganz freigekratzt? Diese Verstöße im Winter kosten richtig Geld

von Letizia Vecchio

Der Winter ist wohl nicht die Lieblingsjahreszeit vieler Autofahrer – zunehmende Dunkelheit erschwert die Sicht, glatte Straßen können die Fahrt in eine unangenehmen Rutschpartie verwandeln. Und dann drohen – teilweise wirklich hohe – Bußgelder.
Oben im Video: Winter oder nicht – so geht es mit den Temperaturen in den kommenden 14 Tagen weiter.

Scheiben freikratzen - das muss man beachten

Philipp Schulze
Freikratzen? Nervt definitiv. Bußgelder aber auch. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild
deutsche presse agentur

Jeder kennt es, keiner mag es. Nach einer eisigen Nacht müssen die Autoscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Eine mühselige Angelegenheit, bei der einem regelrecht die Finger abfrieren. Viele Autofahrer wollen es sich da einfach machen und kratzen nur ein kleines Fensterchen auf der Fahrerseite frei. Aber Vorsicht! Wer sich erwischen lässt, wird zur Kasse gebeten: 10 Euro mindestens. Ebenfalls nicht erlaubt: Den Motor laufen zu lassen, um die Frontscheibe zu beheizen. Dann wird’s nämlich richtig teuer: 80 Euro sind fällig – und der Umwelt schadet es auch.

Winterreifen - keine Frage der Freiwilligkeit

Rotes Auto mit Weihnachtsbaum in einer Schneelandschaft Modellbau  Red car with Christmas tree in a snowy landscape model building
Im Bußgeldkatalog nicht aufgeführt, vielleicht aber trotzdem keine gute Idee: Den Weihnachtsbaum auf dem Dach des eigenen Autos zu transportieren.
www.imago-images.de, imago images/STPP, via www.imago-images.de

Bei den zunehmend warmen Wintern mag der ein oder andere versuchen, sich die teuren Winterreifen inklusive Wechsel zu sparen. Vorsicht aber, wenn es doch richtig kalt wird und sogar schneit. Dann wird man mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Ungleich teurer wird es, wer einen Unfall baut: 120 Euro sind dann fällig. Das Schlimmste: Ihre Versicherung kommt nur nur begrenzt für den Schaden auf – bis zu 5000 Euro Eigenanteil werden gefordert!

Schnee auf dem Autodach? Besser nicht

Hätten Sie’s gewusst? Wer mit Schnee auf dem Autodach unterwegs ist, macht sich ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit „schuldig“. Denn der weht beim Fahren vom Fahrzeug und kann so andere Verkehrsteilnehmer behindern. Deswegen kostet das 25 Euro. Wo wir schon beim Thema sind: Auch das Kennzeichen darf nicht von Schnee verdeckt sein – hier fällt das Bußgeld mit fünf Euro aber vergleichsweise gering aus.

Prognosen im Blick: Wetter in Deutschland – so geht es weiter

Besser, Ihnen geht mehr als nur ein Licht auf

Im Winter sind die Stunden, in denen es hell ist, rar gesät. Wenn es dann noch schneit, artet das oft in Verkehrschaos aus. Umso wichtiger ist es da, auf die richtige Beleuchtung zu achten. Selbst wenn es tagsüber schneit, muss das Abblendlicht am Auto eingeschaltet sein. Passiert das nicht, kostet das innerorts 25 Euro. Außerorts wird es noch teurer, nämlich 60 Euro. Wer zusätzlich irgendetwas versehentlich demoliert, muss nicht nur einen möglichen Blechschaden begleichen, sondern auch noch 90 Euro an das Ordnungsamt blechen.

Lese-Tipp: Winterreifen-Wettercheck – gibt es eine Pflicht und was ist mit Ganzjahresreifen?

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(eve)