Falsche Bußgeldbescheide sind gar nicht seltenZu Unrecht geblitzt? So wehrt ihr euch!
Einmal nicht aufgepasst, schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus!
Was viele aber nicht wissen: Bei der Geschwindigkeitsmessung passieren regelmäßig Fehler, die es Autofahrern ermöglichen, ihre Strafe mit guten Erfolgsaussichten anzufechten.
Sachverständige entlarven zahlreiche falsche Bußgeldbescheide
Der Verkehrssachverständige Hans-Peter Grün hat schon 2013 eine Studie vorgelegt, die Schlampereien bei Bußgeldbescheiden offenlegt: In insgesamt 56 Prozent der 14.783 geprüften Bescheide hatten die Experten damals Fehler entdeckt. Bis heute haben die Sachverständigen rund 55.000 Geschwindigkeitsmessungen überprüft und zahlreiche Fehler entlarvt. Im Video oben zeigen wir euch einen wirklich kuriosen Fehler, den sich Beamte bei einer Verkehrskontrolle geleistet haben und Hans-Peter Grün erklärt, wie es dazu überhaupt kommen kann.
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Wer vermutet, dass er unrechtmäßig zur Kasse gebeten wird, der sollte seinen Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen. Denn der kann Akteneinsicht beantragen und feststellen, ob der Bußgeldbescheid wirklich rechtmäßig ist. Doch nicht immer steht ein Besuch beim Anwalt im Verhältnis zur verhängten Strafe. Im Video verraten wir euch, wann es sich wirklich lohnen kann, einen Experten einzuschalten.
Gut zu wissen: In eine ordnungsgemäße Akte zu einem Geschwindigkeitsverstoß gehören auf jeden Fall: Messprotokoll, Eichschein, Testfotos, Vermerke des Messbeamten zu den Messabläufen und schließlich das Foto selbst.
Behörden spekulieren auf den Gehorsam der Blitz-Opfer
Wichtig ist es außerdem, das Bußgeld nicht vorschnell zu bezahlen, sondern gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Viele Behörden spekulieren auf den Gehorsam der Blitz-Opfer und schicken keine vollständigen Bußgeld-Akten. „Wenn ich hundert Verfahren einleite und nur zehn überhaupt in einem Widerspruch münden, warum soll ich hundert komplette Akten erstellen?”, erklärte der Sachverständige Grün damals.
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Im Falle eines Bußgeldbescheides ist es ebenfalls hilfreich, Beweise vor Ort zu sichern. So kann man beweisen, dass zum Beispiel die Verkehrsdichte hoch war und man selbst womöglich zu Unrecht belangt wurde. Auf den Übersichtsaufnahmen sollte zu erkennen sein, wie die Messstelle aussieht, wo man angehalten worden ist und wie die generelle Verkehrssituation ist. In vielen Fällen haben Messgeräte auch schon fehlerhafte Ergebnisse geliefert und Autofahrern so unrechtmäßig die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt.
Ein solcher Einspruch muss allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Behörde eingehen. Erfolgen sollte der Einspruch entweder per Post oder Fax, von E-Mail oder Telefon ist hier abzuraten.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Statistische Auswertung zu Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG (2013)
































