Hättet ihr’s gewusst?In vielen Lebensmitteln versteckt sich Alkohol–Verbraucherzentrale fordert Klarheit!
Für manche Menschen kann das gefährlich sein!
Bei Eierlikör-Torten oder Champagner-Pralinen ist klar: Sie enthalten Alkohol, das verrät ja bereits ihr Name. Doch viele andere Süßigkeiten und weitere Lebensmittel enthalten den Stoff, ohne dass Konsumenten etwas davon ahnen – darunter auch Aufbackbrötchen! Die Verbraucherzentrale fordert jetzt klare Kennzeichnungen. Wie der Alkohol in die Lebensmittel gelangt und für wen das gefährlich werden kann, erklärt euch Lebensmittelkontrolleur Bernd Stumm im Video.
Erschreckend: Kennzeichnung von Alkohol nur in wenigen Fällen rechtlich erforderlich
Die Tatsache, dass viele vermeintlich alkoholfreie Lebensmittel sehr wohl Alkohol enthalten, dürfte viele Menschen überraschen. Müsste nicht klar gekennzeichnet sein, wenn in Produkten Alkohol verarbeitet wurde? Nicht immer, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Website informiert. So sei die entsprechende Kennzeichnung rechtlich nicht für alle Lebensmittel vorgeschrieben. Genau genommen gilt die Kennzeichnungspflicht nur in einem Fall – nämlich dann, wenn Alkohol als Zutat verarbeitet wurde.
Das Problem laut Experten: Selbst wenn Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt werde, könne er dort auf ganz unterschiedliche Weise erscheinen. Trinkalkohol, Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol bedeuten allesamt: im Produkt ist Alkohol enthalten. Es könne aber auch sein, dass der Name des konkreten Alkohols aufgelistet wird, etwa Arrak, Cognac, Marc de Champagne oder Sherry.
Verbraucherzentrale kritisiert: In vielen Fällen bisher keine Kennzeichnung nötig
Stehen die oben genannten Begriffe nicht in der Zutatenliste eines Lebensmittels, heißt das aber noch lange nicht, dass es keinen Alkohol enthält. Laut der Verbraucherzentrale gebe es einige Fälle, in denen Hersteller nicht auf die Verwendung von Alkohol hinweisen müssten:
Wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern „nur als Trägerstoff (beispielsweise für Aromen) eingesetzt” wird.
Wenn Lebensmittel unverpackt verkauft werden (zum Beispiel lose verkaufte Pralinen, Gerichte im Restaurant oder Kuchen im Café).
Wenn die Oberfläche der Verpackung weniger als zehn Quadratzentimeter beträgt.
Das könne insbesondere für Schwangere, Eltern, abstinente Alkoholiker und Muslime zum Problem werden. Die Verbraucherzentrale fordert daher „eine eindeutige und leicht verständliche Kennzeichnung”. Am besten wäre „eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes — zum Beispiel mit einem Piktogramm”.
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In diesen Lebensmitteln befindet sich versteckter Alkohol!
Das Erschreckende: Viele Lebensmittel, die Eltern ihren Kindern gerne mal in die Brotdose packen, enthalten Alkohol. Das macht unsere Auflistung deutlich:
einzeln verpackte Backwaren (süße Milchbrötchen, Croissants mit Schoko-Füllung)
fertige Brötchen- oder Croissant-Teige
diverse Schokoladen und Pralinen
einzeln verpackte Kuchen-Riegel und diverse verpackte Kuchen
alkoholfreies Bier
verschiedene Brotsorten (Roggenbrot und Weißbrot)
Essig
Kefir
reife Bananen
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Alkohol auch in beliebten Kinderprodukten - was hat er da eigentlich verloren?
Aber warum enthalten eigentlich so viele Produkte überhaupt Alkohol? Laut Verbraucherschützern greifen Hersteller gerne als geschmacksgebende Komponente oder als Lösungsmittel für Aromen auf ihn zurück. Demnach entfalten sich manche Aromen erst mit Hilfe des Alkohols. Bei Süß- und Backwaren wirke Alkohol außerdem als Konservierungsmittel.
Wer seine Kinder vor dem versteckten Alkohol bewahren oder selbst keinen Alkohol zu sich nehmen möchte oder darf, dem rät die Verbraucherzentrale, einen genauen Blick die Zutatenlisten zu wefen und bei unverpackten Lebensmitteln und im Restaurant nachzufragen. (vho)