Das müssen Kunden jetzt wissen

Neue 10-Sekunden-Regel bei Sparkassen und Banken

Ein Mann überweist in einer Banking-App auf einem Smartphone Geld, während im Hintergrund auf einem Laptop die Seite eines Online-Handels angezeigt wird.
Überweisungen werden kundenfreundlicher.
Monika Skolimowska, picture alliance/dpa

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EU-weite Sofortüberweisung kommt

Innerhalb weniger Sekunden Geld überweisen? Bislang war das für Verbraucher in der EU nicht immer möglich - oder mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das ändert sich schon bald.

Denn das EU-Parlament hat den Weg für EU-weite Sofortüberweisungen frei gemacht. „Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Privatkunden und Unternehmen nicht auf ihr Geld warten müssen und die Sicherheit der Überweisungen erhöhen“, erklärt das EU-Parlament.

Das überwiesene Geld soll dabei unabhängig von Tageszeit und Wochentag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen, teilte das Parlament mit. Dem Auftraggeber soll ebenfalls binnen zehn Sekunden mitgeteilt werden, ob der überwiesene Beitrag beim Empfänger angekommen ist.

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Die Zahlungsdienstleister sollen ihren Kunden zudem eine kostenlose, unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, um Überweisungen aufgrund von Irrtum oder Betrug zu vermeiden. Kommt ein Zahlungsverkehrsdienstleister seinen Pflichten zur Betrugsbekämpfung nicht nach und entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, so können Kunden künftig eine Entschädigung von diesem Dienstleister verlangen.

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Gebühren für Überweisung bleiben gleich

Die nächste gute Nachricht: Die Entgelte bleiben gleich! „Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die er für nicht sofortige Überweisungen in Euro erhebt“, teilt das EU-Parlament mit.

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Auf das Vorhaben hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits im November geeinigt, nun hat das Parlament die Einigung formell bestätigt. Die EU-Länder müssen ebenfalls noch formell zustimmen.

Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, um diese umzusetzen. (mit dpa/aze)