Möglicher Behörden-Fehler?
Erleichterung nach Urteil gegen Missbrauchs-Wiederholungstäter: „Hauptsache, er kommt nicht wieder raus“
Das Urteil gegen den Triebtäter Michael W. (54) ist gefallen!
Immer wieder freundet er sich mit Müttern an, bietet ihnen Hilfe im Alltag und missbraucht dann ihre Kinder! Er zieht sogar in ein anderes Bundesland und schlägt wieder zu – diesmal missbraucht er vier Jungen im Alter zwischen elf und 15 Jahren. Im Prozess vor dem Landgericht Meiningen (Thüringen) hat er nun die neuerlichen Verbrechen gestanden – und muss fünfeinhalb Jahre in den Knast.
Opfer nimmt Michael W. seine Entschuldigung nicht ab
Zudem haben die Richter auch die Sicherungsverwahrung angeordnet, weil sie den Angeklagten für weiterhin gefährlich halten, dass er nach seiner Haft weitere Straftaten begehen kann.
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Die Sicherungsverwahrung gilt erstmal unbegrenzt. Ein unabhängiger Gutachter soll aber regelmäßig prüfen, wie gefährlich Michael W. noch immer ist. Vorerst kann der 54-Jährige jedenfalls keinem Kind mehr etwas antun.
28 Mal soll er Minderjährige sexuell missbraucht haben. Beim Prozess gibt sich der 54-Jährige reumütig, als eine junge Frau ihn direkt anspricht. „Ich habe gesagt, es tut mir leid“, sagt er. Opfer Angelina kauft ihrem Peiniger die Entschuldigung nicht ab. „So ein Mann darf definitiv nicht mehr auf freien Fuß, weil er immer wieder Kinderseelen weh tun wird“, ist sie sicher.
Kindesmissbrauch: Sex-Täter war bereits vorbestraft – Justizpanne?
Das erste Mal verurteilt wurde W. bereits vor einigen Jahren. Damals missbrauchte er unter anderem Angelina, die zum Tatzeitpunkt gerade mal elf Jahre alt war. Sechs Jahre musste er damals hinter Gitter. Auch vor seiner eigenen Tochter Sharon machte er nicht Halt. Auch sie war mit ihrer Mutter, W.s Ex-Frau, beim Prozess.
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Nach seiner Haft zog W. dann nach Thüringen – dort verging er sich an vier minderjährigen Jungen. Dabei stand er eigentlich unter Führungsaufsicht. Damit sollte durch eine regelmäßige Überprüfung verhindert werden, dass er wieder rückfällig wird. Möglicherweise kam es hier zu einem Übermittlungsfehler zwischen den Bundesländern Rheinland-Pfalz, wo er zuvor lebte, und Thüringen, dorthin zog er nach seiner Haft.
Es könne jedoch auch sein, dass die Auflagen, die ihm in der Führungsaufsicht auferlegt wurden, nicht genau geprüft wurden, so RTL-Reporter Frank Vacik. Er meint. „So oder so: eine weitere Misshandlung hätte unter Umständen wohl verhindert werden können.“
Missbrauchs-Täter Michael W: Das ist seine perfide Masche
Verurteilt wurde W. nun im Falle der vier minderjährigen Jungen wegen sexuellen Missbrauchs in 28 Fällen. Auch nach seinem Umzug nach Thüringen ging W. also wieder nach seiner üblichen Masche vor:
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Er gab sich als freundlicher Nachbar aus, bot einer Mutter Hilfe an, die wegen gesundheitlicher Probleme Unterstützung brauchte. So gewann er ihr Vertrauen, schließlich auch das der Jungen. Dann schritt er zu Tat, zwang seine Opfer, ihn anzufassen.
Mit dem jetzigen dürfte dem Wiederholungstäter endlich endgültig Einhalt geboten worden sein. Das hofft auch Opfer-Mutter Silke S.. Sie sagt. „Ich bin zufrieden mit dem Urteil. Hauptsache, er kommt nicht wieder raus!“