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Recht auf Barzahlung: Gutachter des Europäischen Gerichtshofs gibt GEZ-Rebellen recht

Wer kann sich von den Gebühren befreien lassen? Rundfunkbeitrag
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Trick im Kampf gegen die "Zwangsgebühr"

Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk. Der eine ist Deutschlands bekanntester GEZ-Rebell. In seinem Kampf gegen die von vielen als "Zwangsgebühr" empfundene Abgabe steht er nicht allein da, er will es aber wissen und zieht durch alle Instanzen. Sein Trick: Ich will doch zahlen, aber nur in bar. Und genau hier liegt das Problem der anderen Partei. Der Hessische Rundfunk verlangt von seinen Gebührenzahlern bargeldlose Zahlung. Auf Bargeld ist man aber überhaupt nicht eingestellt. Jetzt hat sich der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Seite der GEZ-Rebellen gestellt.

EuGH-Generalanwalt: Pflicht des Staates zur Annahme von Scheinen und Münzen

In dem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof klargestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht. Nur in Ausnahmen könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden, erklärte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Dienstag in seinen Schlussanträgen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Wochen erwartet.

In dem Fall haben Norbert Häring und ein weiterer Wohnungsinhaber aus Hessen auf ihr Recht geklagt, ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk bar begleichen zu können. Die Satzung des HR schließt das aber aus. Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, das die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat. Es will unter anderem wissen, ob eine öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren muss.

Norbert Häring fordert Recht auf Barzahlung Rundfunkbeitrag
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Norbert Häring fordert Recht auf Barzahlung

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Währungspolitik ausschließlich EU-Sache

Grundsätzlich ja, meint Generalanwalt Pitruzzella. Es gebe von der Pflicht, Banknoten anzunehmen, nur zwei Ausnahmen: Wenn sich zwei Vertragspartner auf eine andere Zahlungsweise einigen. Und wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen. Hier sieht der Gutachter aber nur wenig Spielraum, da Währungspolitik ausschließlich EU-Sache sei. Und das könnte für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu einem Problem werden. Denn die Gerichte in Deutschland haben in jahrelanger Rechtsprechung im Sinne der Sendeanstalten entschieden.

Generalanwalt Pitruzzella verweist auch auf die große Bedeutung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungspflichten ableisten könnten. Bargeld sei „ein Element sozialer Eingliederung".

Im konkreten Rechtsstreit um die Barzahlung des Rundfunkbeitrags müsste aus Sicht des Gutachters das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Pitruzzella lässt aber starke Zweifel an der Satzung des HR erkennen. Die Richter des EuGH sind an die Empfehlung ihrer Gutachter nicht gebunden, folgen ihr aber oft.

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Quelle: DPA / RTL.de