Entlastungspaket beschlossen

Bund und Länder einigen sich auf 49-Euro-Ticket, Gas- und Strompreisbremse

Nach wochenlangem Ringen haben sich Bund und Länder auf ein Paket zur Finanzierung der geplanten milliardenschweren Entlastungen angesichts der hohen Energiepreise geeinigt. Für Millionen Fahrgäste kommt im kommenden Jahr ein bundesweites 49-Euro-Monatsticket für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Gas- und Strompreisbremse sollen die rasant gestiegenen Energiekosten abfedern. RTL liegt der Beschluss des Bund-Länder-Treffens vor.

Wie sind die Entlastungen zu bewerten?

RTL-Politikchef Nikolaus Blome ordnet die Ergebnisse des Treffens ein und sagt: „Ich glaube, diese Planbarkeit könnte dafür sorgen, dass die Leute ein bisschen Beruhigung erfahren, ein bisschen Sicherheit mit dem Blick nach vorne kriegen und das könnte gut für die Stimmung im Land sein.“ Mehr dazu im Video.

49-Euro-Monatsticket für Busse und Bahnen

Geplant ist ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement, wie es in einem Beschlussvorschlag des Kanzleramts hieß. Das Deutschlandticket soll nach den Worten von Bundesverkehrsminister Volker Wissing so schnell wie möglich eingeführt werden. Ziel sei ein Start zum Jahreswechsel, sagte Wissing am Mittwoch in Berlin. Bund und Länder hätten sich zu finanziellen Fragen geeinigt. Es seien Vorarbeiten für das Ticket geleistet worden, aber noch Fragen zu beantworten.

Die Einigung bei Finanzfragen sieht vor, dass sich Bund und Länder die Kosten für das 49-Euro-Ticket von insgesamt drei Milliarden Euro im Jahr teilen.

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Einigung auf Gaspreisbremse und Strompreisbremse

Bund und Länder haben sich zudem auf eine Gaspreisbremse und eine Strompreisbremse geeinigt. Die Gaspreisbremse wird zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024. Die Bremse wirkt für Gas und Fernwärme. Verbraucher dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bei der Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

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Entlastung durch Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden

Wenn Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren. Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das bedeutet, dass Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt.

Strompreis wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Verbraucher sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde für Bürger sowie kleine und Mittlere Unternehmen. Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.

Bund unterstützt Länder mit weiteren Milliarden bei Flüchtlingen

Der Bund beteiligt sich mit zusätzlichen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Für das laufende Jahr wolle der Bund zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten unter anderem aus der Ukraine zur Verfügung stellen, sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Bisher hatte der Bund den Ländern für das laufende Jahr zwei Milliarden Euro für die Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen zugesagt.

Für das kommende Jahr wolle der Bund noch einmal 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen bereitstellen, sagte Scholz – das Geld soll laut Beschlusspapier Menschen aus der Ukraine zugutekommen. Für Menschen aus anderen Ländern als der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchten, will der Bund laut Beschluss eine jährliche Pauschale von 1,25 Milliarden Euro geben. „Diese Pauschale löst die bisherigen Pauschalen, insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, ab. Die finanzielle Unterstützung des Bundes soll auch den Kommunen zugutekommen“, heißt es in dem Papier.

Markus Söder: "Geht in die richtige Richtung"

In „RTL Direkt“ sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Anschluss an die Gespräche im Kanzleramt zur Einigung über die Gaspreisbremse, es gebe Lücken wie die Hilfen für den Januar: „Die Länder hätten gerne gehabt, dass man auch im Januar eine Lösung findet.“ Es blieben noch einige Fragen offen, „aber trotzdem, es geht mal in die richtige Richtung und es passiert jetzt endlich was“.

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