Bundeskabinett gibt grünes Licht

"Soforthilfe" bei Dezemberabschlag für Gaskunden beschlossen - das ist jetzt der Fahrplan

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Entlastung für Gaskunden in der kalten Jahreszeit (Motivbild)
iStockphoto

Gaskunden können ein bisschen aufatmen! Das Bundeskabinett hat die milliardenschwere Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Das heißt konkret: Der Dezember-Abschlag fällt weg, der Staat übernimmt im Zuge der „Soforthilfe“ für Verbraucher die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung.

Keine Besteuerung - zu hoher Bürokratie-Aufwand!

Die Bundesregierung rechnet einem Papier zufolge für die Soforthilfe mit Kosten von voraussichtlich neun Milliarden Euro. Auf eine Besteuerung sei verzichtet worden, unter anderem wegen des Bürokratieaufwands.

Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant:

  • Die Entlastung des Vermieters soll an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden.

  • Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.

  • Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. „Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit.“

Lese-Tipp: Bund und Länder treffen sich: Diese Entlastungen sollen jetzt noch kommen!

Was ist jetzt noch zu tun?

  • Jetzt müssen der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen, geplant ist das für den 10. und 11. November. Der entsprechende Gesetzentwurf zur „Soforthilfe“ geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

  • Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein.

  • Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln.

  • Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein.

  • Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Die Soforthilfe soll als Überbrückung dienen bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an, wie es in einem Papier der Bundesregierung heißt. Was genau das bedeutet, ist offen. Die Versorger hatten deutlich gemacht, eine Gaspreisbremse sei vor März nicht zu schaffen. (dpa/eku)

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