Bundesregierung will Verbraucher und Unternehmen entlasten Gaspreisbremse, Dezemberhilfe und Co. - So kommen Sie an das Geld
Die Gaspreise sind hoch und auch bei den Strompreisen sieht es oft nicht anders aus. Teilweise sind die Rechnungen bei Verbrauchern um das Doppelte gestiegen. Doch der Staat will jetzt nach monatelangen Diskussionen Verbraucher und Unternehmen entlasten. Konkret geplant sind unter anderem eine Soforthilfe im Dezember, die Gaspreisbremse ab Februar und die Strompreisbremse ab Januar. Endgültig beschlossen werden müssen einige der Entlastungen noch auf dem heutigen Bund-Länder-Gipfel. Empfehlungen dazu hatte zuvor die Gaspreis-Kommission gegeben.
Aber was muss ich eigentlich genau tun, um an das Geld durch die Entlastungen zu kommen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Entlastungen lesen Sie hier.
Lese-Tipp: Jens Spahn im RTL/ntv-Frühstart: „Gaspreisbremse muss im Februar gelingen.“
Soforthilfe im Dezember
Gute Nachrichten für Millionen von Gaskunden: Die Gasrechnung vom Dezember zahlt nämlich der Staat. Allerdings kann der Staat das Geld nicht einfach direkt an den Bürger überweisen: Mittelsmann sind hier quasi die Energieversorger, die die ausgefallenen Zahlungen dann vom Staat erhalten.
Je nach Zahlungsart kann das Geld auf unterschiedliche Art und Weise beim Verbraucher landen:
Bei monatlichem Abschlag der Lastschrift:
Die einfachste Art der Entlastung: Hier brauchen Verbraucher nichts tun. Die Versorger ziehen einfach weniger Geld vom Konto ab. Allerdings wird hier nicht der genaue Verbrauch des Dezembers eingespart, die Höhe der Entlastung richtet sich nach dem eigenen durchschnittlichen Jahresverbrauch.Gaskosten per Nebenkosten an Vermieter:
Hier profitiert der Vermieter zuerst und muss die Gasrechnung des Mieters für den Dezember nicht an den Energieversorger zahlen. Letztendlich kommt die Ersparnis aber auch dem Mieter zugute. Die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr fällt dann einfach niedriger aus.Vermieter hat die monatlichen Nebenkosten schon erhöht:
Falls der Vermieter die monatlichen Nebenkosten schon an die hohen Gaspreise angepasst hat, dann müssen die Nebenkosten nach Absprache mit dem Vermieter für den Dezember reduziert werden.
Lese-Tipp: Bundesregierung: Gaspreisbremse ab Januar schwer umsetzbar
Umfrage: Reichen die Entlastungen vom Staat aus?
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Gaspreisbremse im März
Ab Februar soll – wenn möglich - die Gaspreisbremse gelten. Ursprünglich war das erst für den März geplant, die Bundesregierung strebt nun aber schon eine frühere Einführung an. Der Februar-Termin ist aber noch nicht fix. Laut Beschlussvorlage vom Bund, die RTL vorliegt, heißt es: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024.“
Dabei sollen Gaskunden 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauch zu einem subventionierten Festpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die restlichen 20 Prozent zum aktuellen (vermutlich teureren) Gaspreis. Wer mehr heizt, muss also auch mehr zahlen.
Verbraucher sollen so zum sparsamen Heizen angeregt werden, denn sie bekommen anschließend die Differenz zwischen aktuellem Preis und dem vom Staat subventionierten Preis als Prämie ausgezahlt. Auch diese Prämie richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch des vergangenen Jahres.
Und so kommt das Geld konkret beim Verbraucher an:
Kunden mit direktem Vertrag beim Gasversorger:
Bekommen die normale Gasrechnung, in der Verbrauch und Prämie direkt aufgeschlüsselt sind.Mieter, die Gasrechnung über Nebenkosten an Vermieter zahlen:
Vermieter müssen die Ersparnis der Mieter berechnen und die Abschlagszahlung für den Mieter entsprechend reduzieren.
Zu beachten ist: Gaskunden mit einem Jahreseinkommen über 75.000 Euro (bei Verheirateten das Doppelte) müssen den vom Staat erstatteten Betrag als geldwerten Vorteil versteuern.
Lese-Tipp: Gaspreiskommission: Entlastungen sollen versteuert werden - Prämien für Einsparungen
Im Video: Was passiert bei Stromausfall in der Wohnung?
Strompreisbremse im Januar
Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gibt es im Januar zusätzlich die sogenannte Strompreisbremse. Beim Strom gibt es allerdings keine Dezember-Soforthilfe wie bei der Gasrechnung.
Ansonsten gilt auch hier: 80 Prozent des letzten Jahresverbrauchs werden vom Staat subventioniert. Zu einem Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde, den Rest zahlt der Kunde zum aktuellen Preis. Die Prämie wird wieder aus der Differenz errechnet und an Privatkunden und Unternehmen ausgezahlt.
Die Stromversorger erklärten aber schon jetzt, die Umsetzung ab Jahresbeginn sei unmöglich: "Diese geplante Strompreisbremse ist zum ersten Januar nicht zu schaffen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae.
(khe/mit dpa)
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