Droht mir ein schwarzer Bildschirm?Änderung bei TV-Gebühren betrifft Millionen Deutsche - wer jetzt aktiv werden sollte!

Nur noch wenige Tage!
Habt ihr bisher die Gebühren für Kabelfernsehen als Mietnebenkosten bezahlt? Dann aufgepasst: Ab dem 1. Juli dürfen Vermieterinnen und Vermieter diese nicht mehr pauschal auf die Mietparteien umlegen. Das bedeutet: Wenn ihr auch nach diesem Zeitpunkt euren TV-Empfang per Kabel behalten wollt, solltet ihr jetzt aktiv werden!
Nebenkostenprivileg fällt weg – was heißt das?
Das sogenannte Nebenkostenprivileg stammt aus einer Zeit, in der Kabelfernsehen noch neu war. Dank eines entsprechenden Gesetzes konnten Vermieterinnen und Vermieter für das komplette Haus Sammelverträge mit dem Kabelanbieter abschließen und die Gebühren über die Nebenkosten abrechnen. Auch, wer zum Beispiel nur Streaming übers Internet nutzt, musste diesen Posten bisher bezahlen. Doch am 1. Dezember 2021 wurde das Gesetz angepasst – und nach einer Übergangsfrist fällt das Nebenkostenprivileg nun zum 1. Juli 2024 endgültig weg. Die neue Regelung gilt auch für Gemeinschaftsantennen.
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Was muss ich jetzt tun?
Für die Kündigung des Sammelvertrags sind Vermieterinnen und Vermieter selbst zuständig, wenn sie ab dem 1. Juli 2024 nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Dementsprechend solltet ihr in der Regel eine entsprechende Info von ihnen bekommen haben, zu welchem Zeitpunkt das geschehen wird beziehungsweise schon geschehen ist. Denn jetzt seid ihr am Zug! Es gibt verschiedene Optionen:
Wollt ihr in Zukunft keinen Kabelanschluss für den Fernsehempfang nutzen, müsst ihr nichts weiter tun und spart damit pro Jahr um die hundert Euro. Euer Anschluss wird in der Folge vom Anbieter gesperrt.
Wenn ihr weiterhin TV über Kabel schauen wollt, könnt ihr dafür einen Einzelnutzervertrag abschließen. Ihr müsst aber nicht bei dem Anbieter bleiben, der das Haus bisher versorgt hat.
Außerdem können Vermieterinnen und Vermieter eine Versorgungsvereinbarung mit dem Kabelanbieter abschließen – auch in diesem Fall bezahlt ihr diesen direkt.
Große Wohnungsgesellschaften können mit dem Kabelanbieter einen Mehrnutzervertrag abschließen. In diesem Fall muss euer Mietvertrag entsprechend ergänzt werden. Es ist auch möglich, dass die Gebühren den Mieterinnen und Mietern ganz erlassen werden.
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Ich habe noch Kabelempfang, aber keinen eigenen Vertrag. Darf ich dann weiter Fernsehen schauen?
Achtung! Wenn der Vermieter-Vertrag gekündigt wurde und ihr noch keinen eigenen abgeschlossen habt, das Kabelsignal aber trotzdem noch empfangen könnt, dürft ihr dieses nicht einfach weiter nutzen.
Auf Anfrage von RTL erklärt Vodafone, der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland: „Besteht für den Empfang von Kabelfernsehen in bereits umgestellten Wohnobjekten kein Vertrag zwischen Mieter und Vodafone, liegt eine ungerechtfertigte Nutzung vor. Und das kann zur Sperrung des Anschlusses und schließlich einem schwarzen Bildschirm führen.” Vorher würden entsprechende Mieterinnen und Mieter aber „sehr transparent und mehrstufig über das weitere Vorgehen informiert“, so das Unternehmen.
Auch der Anbieter Pyur, dessen Versorgungsschwerpunkt in Bayern, Baden-Württemberg und NRW sowie Städten wie Berlin und Hamburg liegt, hat angekündigt, verstärkt Kabelanschlüsse ohne gültigen Nutzungsvertrag zu deaktivieren. Wie Pyur auf der eigenen Website informiert, erfolge dies aber nicht überall schlagartig, sondern nach und nach – entweder durch Unterbrechung des Signals oder eine Verplombung des Anschlusses im Haus.
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Wie viel wird der Kabelanschluss in Zukunft kosten?
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale erhöht sich der Preis bei einem Kabel-Einzelnutzervertrag pro Monat um maximal zwei bis drei Euro. Bei den bisherigen Mehrnutzerverträgen waren die Konditionen für die einzelnen Mietparteien etwas günstiger.
Bei Vodafone etwa kostet der reine Kabelvertrag 12,99 Euro pro Monat. Besteht eine Versorgungsvereinbarung seitens Vermieterin oder Vermieter, sind es 9,99 Euro im Monat. Bei Pyur kostet der Basistarif regional unterschiedlich, jedoch unter zehn Euro pro Monat. „Der Betrag, der bislang über die Nebenkosten der Miete gezahlt wurde, wird auch mit einem Einzelvertrag fällig“, erklärt die Tele Columbus AG, zu der Pyur gehört.
Was ist mit, wenn ich Internet über Kabel empfange?
Bezieht ihr Internet und Telefon über Kabel, wird eine Filterdose installiert, sodass ihr beides weiterhin nutzen könnt.
Welche Alternativen gibt es zu Kabelfernsehen?
Die Verbraucherzentrale listet vier Optionen auf:
Antenne/DVB-T2 HD: Ca. 40 Sender über Zimmer- oder Dachantenne, mit internetfähigem Receiver oder Fernseher weitere Sender über das Internet. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind kostenfrei, für den Empfang der privaten fallen pro Monat ca. 7,99 Euro an.
Satellitenfernsehen: Größte Programmvielfalt; hier müsst ihr allerdings erst prüfen, ob die Installation einer eigenen Satellitenschüssel erlaubt und möglich ist.
IPTV (klassisch): Fernsehen über den Internetanschluss für ca. fünf Euro pro Monat. Hierfür ist allerdings ein Receiver notwendig, den ihr beim Anbieter mieten oder kaufen müsst.
IPTV (Streaming): Voraussetzung ist ein Breitband-Internetanschluss, der Empfang am Fernseher funktioniert bei Smart-TVs per App beziehungsweise HDMI-Stick. Ihr könnt aber auch Apps auf Smartphone und Tablet nutzen. Bei einigen Anbietern bekommt ihr kostenlose Zugänge, die jedoch in der Nutzung zeitlich begrenzt und/oder werbeunterstützt sind. Ansonsten liegen die Kosten bei sechs bis zehn Euro pro Monat.
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Vorsicht vor vorschnellen Vertragsabschlüssen
Egal, für welche Option ihr euch entscheidet: Lasst euch Zeit, um zu prüfen, welches Angebot das richtige für euch ist!
Mancherorts gehen sogenannte Medienberaterinnen und -berater von Tür zu Tür, um euch einen neuen Kabelvertrag anzubieten. Sie werden von den Anbietern auf Provisionsbasis bezahlt. Lasst euch hier zu nichts drängen und unterschreibt nichts zwischen Tür und Angel, sondern prüft die ausgehändigten Unterlagen in Ruhe. Übrigens: Ihr müsst auch niemanden für eine Überprüfung des Kabelanschlusses ins Haus lassen.