Was ihr jetzt tun könntHilfe, meine Nebenkosten sind zu hoch!

Uff! So eine Nebenkostenabrechnung kann einschlagen wie eine Bombe. Aber stimmt das, was die Vermieterin oder der Vermieter da verlangt, auch wirklich? Oder kommen euch manche Posten viel zu hoch vor? Wir erklären, wie ihr dann am besten vorgeht!
Nachzahlungs-Schock: Was tun bei zu hohen Betriebs- und Heizungskosten?
Der Schock um die extrem gestiegenen Strom- und Gaspreise wirkt weiterhin nach. Daher blicken viele Deutsche mit Sorge auf die Betriebs- und Heizungskostenabrechnung, die einmal im Jahr im Briefkasten liegt - bei manchen auch im Sommer. Denn erst jetzt werden viele Mieter und Mieterinnen mit den Kosten fürs letzte Jahr konfrontiert.
Besonders Menschen mit geringem Einkommen könnten erhebliche Schwierigkeiten bekommen, die Nebenkostennachzahlung zu bezahlen. Es gibt zwar staatliche Hilfen und Preisbremsen, aber diese gestalten die ohnehin schon komplizierte Nebenkostenabrechnung auch nicht leichter. Fest steht: Ein genauer Blick auf die Abrechnung lohnt sich.
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Nebenkosten prüfen: Viele Abrechnungen sind fehlerhaft
Eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung hilft euch dabei, bares Geld zu sparen. Der Deutsche Mieterbund gibt an, dass etwa jede zweite Abrechnung formale Fehler enthält. Dabei gilt grundsätzlich: Was ihr nicht zu sehen bekommt, müsst ihr auch nicht zahlen. Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die gesetzlichen Fristen nicht beachtet, habt ihr das Recht, die Zahlung zu verweigern. Spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss der Brief vorliegen.
Ihr habt außerdem das Recht, sämtliche Belege zu den Nebenkosten einzusehen und zu prüfen. Die Abrechnung muss eine übersichtlich gegliederte Aufstellung aller Kosten enthalten, aus der die Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen hervorgeht – und zwar so, dass dies auch juristische Laien nachvollziehen können. Zudem solltet ihr euch unbedingt aufschlüsseln lassen, was eure Vermieterin oder euer Vermieter unter „Sonstige Kosten“ so abrechnet. Bei der Prüfung der Betriebs- und Heizungskosten könnt ihr euch auch beim örtlichen Mieterverein Hilfe holen.
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Nebenkosten zu hoch: Widerspruch richtig und so schnell wie möglich einlegen
Wenn die vorliegende Abrechnung fehlerhafte Angaben enthält oder auch nur, wenn ihr den Verdacht habt, dass etwas nicht stimmt, könnt ihr schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig! Ihr habt dafür zwar grundsätzlich 12 Monate Zeit, allerdings muss die vom Vermieter vorgegebene Zahlungsfrist trotzdem erst einmal eingehalten werden. Wenn diese wie üblich einen Zeitraum von 30 Tage beträgt, empfiehlt es sich dringend, innerhalb dieser Frist via Einwurfschreiben Widerspruch einzulegen – gerade dann, wenn ihr den geforderten Betrag nicht sofort begleichen könnt. Falls ihr diesen Zeitraum verpassen solltet, müsst ihr der Zahlungsaufforderung nachkommen. Beanstandungen wegen fehlerhafter Angaben sind aber weiterhin möglich.
Ob die Nebenkostenabrechnung im Rahmen liegen, könnt ihr einem ersten Schritt mit dem vom Deutschen Mieterbund veröffentlichten Betriebskostenspiegel abgleichen: Im Jahr 2022 mussten Mieterinnen und Mieter in Deutschland im Durchschnitt 2,28 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten zahlen. Sind alle möglichen Nebenkostenarten in der Nachzahlung mit einberechnet, sollte der Preis die 2,87 Euro pro Quadratmeter im Monat nicht überschreiten.
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Was tun, wenn ihr die Nachzahlung nicht bezahlen könnt?
Aktuell sind wegen der hohen Energiepreise viele Bürgerinnen und Bürger von hohen Betriebs- und Heizungskosten betroffen. Solltet ihr die Nachzahlung der Nebenkosten nicht sofort begleichen können, empfiehlt es sich, die Vermieterin oder den Vermieter zu kontaktieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Vielleicht lassen sie sich auf eine spätere Zahlung ein oder ihr könnt euch gemeinsam auf eine Ratenzahlung einigen.
Dabei gilt es zu beachten: Wenn ihr eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart, sind Beanstandungen wegen einer fehlerhaften Abrechnung meistens nicht mehr möglich, da die Vereinbarung meistens eine Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Bei Zahlungsschwierigkeiten solltet ihr auch prüfen, ob ihr Anspruch auf staatliche Unterstützung habt. Erwerbstätige oder -fähige wenden sich dafür ans Jobcenter. Wer keiner Arbeit nachgehen kann (zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner), wendet sich ans Sozialamt. (twe)
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