Nebenkostenprivileg fällt weg
Diese Änderung im Jahr 2024 betrifft Millionen Mieter
Viele Mieter müssen mit den Nebenkosten für eine Leistung zahlen, die sie oft gar nicht nutzen!
Warum ab Juni 2024 damit Schluss ist und worauf Mieterinnen und Mieter jetzt achten müssen.
Familie zahlt 130 Euro für Kabelanschluss, den sie nicht nutzt
Familie Stemshorn aus Wiesbaden ärgert sich seit Jahren über einen bestimmten Posten in der Nebenkostenabrechnung: Knapp 130 Euro zahlt sie für ihren Kabelanschluss, den sie gar nicht nutzt. Denn sie schaut ausschließlich online Fernsehen, auch die klassischen TV-Sender.
„Umso ärgerlicher ist es für uns als Familie, dass wir für etwas bezahlen, was wir gar nicht nutzen“, sagt Simon Stemshorn im Gespräch mit RTL.
Doch der Ärger sollte im Laufe des Jahres 2024 vergehen. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg bei Kabelanschlüssen weg. Ab Juli 2024 darf der TV-Kabelanschluss, den der Vermieter bereitstellt, nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Verbraucherzentrale warnt vor Medienberatern
Das bedeutet für Mieter: Sie können spätestens ab Juli 2024 ihre Fernseh-Empfangsart frei wählen und müssen dann auch nur für eine bezahlen. Entweder sie nutzen weiter den Kabelanschluss, schauen über eine Satellitenschüssel Fernsehen oder streamen über das Internet.
Aufgepasst! Die Verbraucherzentrale warnt in diesem Zusammenhang vor sogenannten „Medienberatern" an der Haustür oder am Telefon. Die Anbieter versuchen meist, unnötige Verträge für Kabelfernsehen abzuschließen und drohen sogar mit „Abschaltung des Kabelanschlusses".
Lese-Tipp: Verbraucherzentrale warnt „Medienberatern" an der Haustür
Betroffene Mieter haben also noch sechs Monate Zeit, um sich über ihren TV-Empfang Gedanken zu machen. Genug Zeit, um verschieden Angebote zu vergleichen und sich für eins zu entscheiden. Und wer bereits wie Familie Stemshorn mit einem alternativen Anbieter zufrieden ist, spart den Betrag einfach ein. Und das sind bei Familie Stemshorn immerhin rund 130 Euro jährlich. (aze)