Werden bei Selbstauskunft nicht alle Daten angezeigt?Jetzt geht es der Schufa an den Kragen!

ARCHIV - 14.06.2022, Hessen, Wiesbaden: Das Schufa-Loge steht auf einer Glastüre. (zu dpa: «Datenschützer: Schufa verstößt gegen Datenschutz-Verordnung») Foto: Andreas Arnold/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Schufa Holding AG
dpa, Andreas Arnold

Hält die Schufa bewusst Daten zurück?
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat jetzt rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. Worum es bei dem Streit geht und warum vor allem Wohnungssuchende betroffen sind.
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Datenschutz-Organisation Noyb geht gegen Schufa vor

In einer Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein den Vorwurf, dass das Unternehmen entgegen den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft Daten vorenthalte. Diese Daten würden nur über eine kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“ für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Gratiskopie hätten.

Bei der als „Datenkopie“ bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage einen „Basisscore“ mit. Bei der kostenpflichtigen „Bonitätsauskunft“ werden dagegen insgesamt sechs verschiedene „Branchenscores“ ausgewiesen.

Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verordnung vorgeschrieben sei.

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Selbstauskunft braucht länger als kostenpflichtige Bonitätsauskunft

Die Datenschutz-Aktivisten stören sich außerdem daran, dass die Schufa sich für die Ausstellung der DSGVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nimmt als für die „Bonitätsauskunft“. Bei Testbestellungen sei die bezahlpflichtige „Bonitätsauskunft“ nach fünf Tagen im Briefkasten gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft traf dagegen erst eine Woche später ein.

Leidtragende der Geschäftspraktiken sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines „Vorteils am Wohnungsmarkt“. Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man vergeblich.

Eine Stellungnahme der Schufa lag zunächst nicht vor.

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Deutsche Mieterbund: Mietinteressenten müssen umfassend Auskunft über sich erteilen

Der Deutsche Mieterbund verwies darauf, dass viele Mietinteressenten insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu erteilen.

„Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“, sagte eine Sprecherin. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch habe, hätten Mieter oft keine andere Wahl, als die Unterlagen vorzulegen.

Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegen die Schufa wollte der Mieterbund nicht Stellung nehmen. Er verwies aber darauf, dass Vermieter nicht unbegrenzt Auskünfte verlangen dürften. „Der Mieter ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen.“ Erkundige sich der potenzielle Vermieter nach dem Nettoeinkommen, dem Arbeitsverhältnis oder der Zahl der zum Haushaltsmitglieder, sollte der Mieter die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

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Persönliche Fragen beispielsweise nach der Religion, einer bestehenden Krankheit, Vorlieben und Hobbys, einer Parteimitgliedschaft oder einer Schwangerschaft müssten dagegen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. (dpa/aze)