Zusätzliches Gehalt zum Fest
In diesen Jobs bekommt ihr das meiste Weihnachtsgeld

Für Millionen Beschäftigte ist bereits im November Bescherung.
Dann wird in vielen Unternehmen das Weihnachtsgeld ausgezahlt. In welchen Branchen ein besonders hohes Weihnachtsgeld gezahlt wird und wo Arbeitnehmer leer ausgehen.
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Tarifbeschäftigte erhalten im Durchschnitt 2.809 Euro brutto Weihnachtsgeld
Viele Tarifbeschäftigte in Deutschland können in diesem Jahr mit einem etwas höheren Weihnachtsgeld rechnen.
Im Schnitt erhalten sie 2.809 Euro brutto, teilt das Statistische Bundesamt mit.
Der Anstieg um 2,3 Prozent oder 62 Euro gegenüber dem Vorjahr liegt allerdings unter der Inflationsrate von zuletzt 3,8 Prozent. Insgesamt bekommen 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten eine solche Jahressonderzahlung im November oder Dezember.
„Für Beschäftigte mit Tarifvertrag gehört vor Weihnachten ein Extra auf dem Gehaltszettel quasi zum Standard“, sagte Malte Lübker, Experte beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung. „Wir wissen aber auch, dass dies deutlich seltener der Fall ist, wenn der Arbeitgeber nicht nach Tarif zahlt.“
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Große Unterschiede beim Weihnachtsgeld
Die Unterschiede in den Branchen sind ziemlich hoch:
Über ein besonders kräftiges Zusatzplus zum Jahresende von durchschnittlich 5.733 Euro können sich alle Tarifbeschäftigten in der Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie im Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung (5.586 Euro) freuen. Beschäftigte in der Energieversorgung dürfen sich mit 5.408 Euro ebenfalls über ein ordentliches Weihnachtsgeld freuen.
Sehr zufrieden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Bereichen Information und Kommunikation (4.588 Euro) und Banken und Versicherungen (4.284 Euro) sein.
Im Gesundheits- und Sozialwesen (3.443 Euro) und im Bergbau (3.411) wird ebenfalls ein überdurchschnittliches Weihnachtsgeld gezahlt.
Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von sonstigen Waren“ (2.807 Euro) sowie „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ (2.801 Euro).
Am geringsten fällt die Sonderzahlung in der Leiharbeit mit 380 Euro aus. In der Tabakverarbeitung sind es 564 Euro, zudem haben hier lediglich 50,4 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. „Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag“, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Ein Anspruch kann sich außerdem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben - wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.
Tarifverträge gelten allerdings längst nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten waren im vergangenen Jahr nur knapp die Hälfte (gut 49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Es gibt aber Unternehmen, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.
Laut DGB erhalten in Deutschland rund 54 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Sonderzahlung am Jahresende. (dpa/aze)