Tipps von RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss

Nach Unwetterschäden - was Verbraucher beachten sollten

Deutschlands Keller laufen voll...
Noch bitterer ist, dass viele Immobilienbesitzer und Mieter oft nicht ausreichend gegen Unwetterschäden abgesichert. Im Video erklärt RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss, wie eine Elementarschadenversicherung schützt und was man im Schadensfall unbedingt beachten sollte.

Immobilienbesitzer und Mieter oft nicht gegen Unwetterschäden abgesichert

Zwar gehört zum Sommer vor allem Sonne, doch in den letzten Tagen erschütterten starke Unwetter Deutschland – zuletzt in Frankfurt und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Nürnberg. Die Folge sind vor allem vollgelaufene Keller und Wasserschäden innerhalb der Wohnung oder Garagen.

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Doch viele Menschen unterschätzen das Risiko. Auch Mieterinnen und Mieter sind oft nicht ausreichend abgesichert.

Aber wie müssen Wohngebäude- und Hausratversicherung gestaltet sein, damit Betroffene eines Unwetters nicht auf den Schäden sitzen bleiben?

Kommen Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht immer für Schäden durch Starkregen auf?

Nein. Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen nur für Leitungswasserschäden, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sollen Schäden durch Starkregen versichert sein, braucht man eine Elementarschadenversicherung als Zusatz. Diese gibt es für beide Versicherungsarten.

Der Elementar-Zusatz zur Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden im Fall von Starkregen auf. Dazu gehören auch die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, der eventuelle Abriss und der Neubau, zählt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach auf.

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Die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle können ebenfalls übernommen werden, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung ersetzt der Versicherer zu aktuellen Preisen - auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude, so Käfer-Rohrbach.

Die um Elementarschäden erweiterte Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für irreparables und die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar. Oder aber eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

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Wie müssen Versicherte im Schadenfall vorgehen?

Melden Sie die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer - noch bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Mieterinnen und Mieter sollten sich im Schadenfall schnell an ihren Vermieter wenden.

RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss empfiehlt, die Schäden mit Bildern zu dokumentieren und auch Zeugen hinzuzuziehen: „Wenden Sie sich an die Versicherung und fragen Sie nach, was Sie machen sollen.“

Sorgen Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer dafür, dass der Schaden nicht noch größer wird: Dichten Sie zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch ab, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Räumen Sie herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen möglichst weg. Dokumentieren Sie den Schaden mithilfe von Fotos oder Videos.

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Für die Schadenregulierung können zum Beispiel Kaufbelege nützlich sein. Dokumente wie diese können am besten belegen, welche Wertgegenstände im Haus waren, wann diese gekauft wurden und was sie Wert waren.

Aber Achtung: Die Sachen müssen im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden aufbewahrt werden, sagt Klug. Für die Schäden am Wohngebäude ist der Vermieter zuständig.

Diese Risiken versichert die Elementarschadenversicherung NICHT

Durch Sturmfluten verursachte Schäden können laut Sandra Klug nicht abgesichert werden. Ebenso wie Schäden, die durch seichtere tage- und wochenlange Regenfälle entstehen, wenn der Boden keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen kann und das Wasser in den Keller läuft.

Und: Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert - für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko. (dpa/aze)