"Die Union blockiert nicht"

Friedrich Merz: Weiter "Nein" zum Bürgergeld - aber "Ja" zur Anhebung von Hartz-IV

Parteitag der CSU 2022 in Augsburg Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, während seiner Gast vor dem Parteitag der CSU -Parteitag der CSU 2022 in Augsburg Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, während seiner Gast vor dem Parteitag der CSU
Friedrich Merz (CDU) bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zum Bürgergeld.
www.imago-images.de, IMAGO/Chris Emil Janßen, IMAGO/Chris Emil Janssen

Kommt das Bürgergeld – oder kommt es nicht? Die Union mauert, hofft auf den Bundesrat. Jetzt bietet Oppositionsführer Friedrich Merz der Regierung die Unterstützung der Union bei einer zügigen Anhebung der Regelsätze der Grundsicherung an. Der Unionsfraktionschef kritisierte auf RTL-Nachfrage zudem die Tonlage der Debatte. Grüne und SPD werfen der Union gezielte Argumentationen auf Basis von Fake-News vor.

Bürgergeld statt Hartz IV: Menschen sollen weniger unter Druck geraten

Oppositionsführer Merz sagte, dass seine Partei noch am Montag dem Parteivorstand der CDU und dem Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze vorschlagen. Sie müssten so schnell wie möglich angehoben werden. Das müsse spätestens zum 1. Januar geschehen.

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Danach könne man über das System Hartz-IV diskutieren, sagte Merz weiter. Das Bürgergeld hält er nach wie vor für keine gute Idee: „Es geht ja hier um einen Systemwechsel im Hartz-IV-System hin zu einem - man muss es ja leider so sagen – dauerhaften Alimentationssystem.“ Er verwies dabei auf die vorgesehenen Schonvermögen und Karenzzeiten, mit denen die Union nicht einverstanden sei.

Das zum 1. Januar geplante Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen. Ziel ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro.

Längere Karenzzeit und höheres Schonvermögen

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen unter anderem Vermögen und Angemessenheit der Wohnung erst nach 24 Monaten Bezug des Bürgergeldes überprüft werden (Karenzzeit). Zudem ist vorgesehen, dass Vermögen bis 60.000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt bis 30.000 Euro nicht angerechnet werden sollen (Schonvermögen).

Unionspolitiker warnen vor Leistungsmissbrauch. Sie bemängeln auch, dass es keine Anreize gibt, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Die Ministerpräsidenten von CDU und CSU könnten das Vorhaben im Bundesrat blockieren. Merz kritisierte weiter: „Derjenige, der arbeitet und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, muss mehr Geld verdienen als derjenige, der soziale Transferleistungen bekommt. Und hier werden einfach mit diesem System falsche Anreize gesetzt.“

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Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hielt der Union in dem Streit „Schäbigkeit“ vor. „Wir haben als Ampel unseren Gesetzentwurf zum Bürgergeld angepasst, haben auf Kritik reagiert und sind mit ausgestreckter Hand auf die Union zugegangen“, sagte Audretsch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). „Die Union reagiert darauf mit weiteren Fake News und einem Wettbewerb der Schäbigkeit.“ Die Union sei sich nicht zu schade, für ihre Kampagne schamlos falsche Zahlen und Grafiken aus AfD-nahen Zeitungen zu kopieren.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies erneut Kritik an dem Vorhaben zurück. In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Montag) ging er insbesondere die CSU an. „Es ist ganz offensichtlich, dass vor allem die CSU im Netz mit falschen Zahlen argumentiert hat.“ Das sei für eine politische Debatte Gift.

Bundesrat könnte Gesetz blockieren

Heil ging davon aus, dass die Reform am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wird. Nach dem Bundestag ist der Bundesrat am Zug. In der Länderkammer könnten die Unionsministerpräsidenten das Bürgergeld blockieren. Die nächste Bundesratssitzung, bei der das Thema aller Voraussicht nach auf der Tagesordnung steht, ist für den 25. November angesetzt. Sollte es dort zu einer Blockade kommen, müsste der Vermittlungsausschuss über die Zukunft des Vorhabens entscheiden. (dpa)

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