Bis zu 220 Euro im Jahr sparenNicht alle Rentner müssen GEZ zahlen! Wer sich befreien lassen kann

Viele Menschen können sich vom Beitrag befreien lassen
Viele Menschen können sich vom Beitrag befreien lassen (Symbolbild)
picture alliance / Caro Kadatz | Caro Kadatz

Rente allein reicht dafür allerdings nicht.
18,36 Euro im Monat summieren sich im Jahr auf mehr als 220 Euro. Gerade für Rentner mit wenig Geld kann der Rundfunkbeitrag deshalb spürbar ins Gewicht fallen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich – doch dafür müssen Betroffene selbst aktiv werden.

Diese Rentner können den Rundfunkbeitrag einsparen

Grundsätzlich wird in Deutschland für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro pro Monat fällig. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Menschen dort wohnen oder ob die öffentlich-rechtlichen Programme tatsächlich genutzt werden. Auch Rentner müssen deshalb zunächst zahlen. Das Alter oder der Bezug einer gesetzlichen Rente allein reichen nicht für eine Befreiung.

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Anders sieht es aus, wenn zusätzlich bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Wer beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das gilt auch für Empfänger bestimmter anderer Sozialleistungen, darunter Hilfe zum Lebensunterhalt. Wohngeld oder Arbeitslosengeld I allein berechtigen dagegen nicht zur Befreiung.

Auch ein Härtefall kann euch von der Zahlung befreien

Eine weitere Möglichkeit gibt es für Menschen, deren Einkommen nur ganz knapp über der Grenze für eine Sozialleistung liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen.

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Entscheidend ist dabei der Abstand zur Bedarfsgrenze. Übersteigt das Einkommen den festgestellten sozialen Bedarf um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro, kann eine Härtefallbefreiung infrage kommen. Dafür benötigen Betroffene einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde, aus dem die Überschreitung hervorgeht.

Bei einer Behinderung kann eine Ermäßigung möglich sein

Auch Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen weniger zahlen oder vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Eine Schwerbehinderung allein reicht dafür allerdings nicht automatisch aus.

Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können beispielsweise eine Ermäßigung beantragen. Dann wird nur ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags fällig. Taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig befreit werden.

Ganz wichtig: Ihr müsst selbst aktiv werden

Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht darauf warten, dass der Beitragsservice die Zahlungen von sich aus stoppt. Eine Befreiung oder Ermäßigung wird nicht automatisch gewährt. Betroffene müssen einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise einreichen.

Das kann sich gerade bei einer kleinen Rente bemerkbar machen. Bei aktuell 18,36 Euro pro Monat werden im Jahr 220,32 Euro fällig. Wer Anspruch auf eine vollständige Befreiung hat, kann sich diesen Betrag sparen.

Übrigens gilt weiterhin der Grundsatz „eine Wohnung, ein Beitrag“. Leben mehrere Menschen gemeinsam in einer Wohnung, muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich nur einmal gezahlt werden. Bei einer persönlichen Befreiung kommt es allerdings darauf an, wer mit in der Wohnung lebt – sie gilt nicht automatisch für jeden beliebigen Mitbewohner.

Verwendete Quellen: Inside digital, Bundesamt für Arbeit und Soziales, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und dpa