Experten-Vorschlag für 2027Ihr müsst mehr zahlen! Rundfunkbeitrag steigt auf 18,64 Euro

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sind die App-Icons von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk im Ordner «Rundfunk» zu sehen. Der Reformstaatsvertrag, der am 1. Dezember in Kraft tritt, regelt Aufgaben, Arbeitsweise und digitale Ausrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu.
ARD, ZDF und Deutschlandfunk werden teurer.
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ARD, ZDF und Deutschlandfunk werden teurer.
Wann der Rundfunkbeitrag steigt und was er dann kostet, lest ihr auf RTL.de.

Rundfunkbeitrag-Erhöhung? So viel teurer soll die Gebühr laut KEF 2027 werden

Eine unabhängige Expertenkommission empfiehlt ab 2027 einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die Bundesländer übergeben hat.

Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Weil nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe.

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Nun senkt die KEF ihre frühere Empfehlung um 30 Cent und schlägt 18,64 Euro vor. Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ungewöhnlich. Zwischenberichte führen in der Regel nicht zu einer veränderten Beitragshöhe. Die aktuelle Lage gilt jedoch als Sonderfall.

Sollten die Länder der neuen Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag dieses Jahr noch bei 18,36 Euro und würde ab 2027 um 28 Cent steigen. Sie haben bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Nach Berechnung der KEF wären die Sender damit für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

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Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht, wird als wenig wahrscheinlich angesehen. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor – für die Politik ebenso wie für das Gericht.

Die geringere Empfehlung hat vor allem einen einfachen Grund: Es ist mehr Geld reingekommen als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent.

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Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.

Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hängt auch mit der politischen Blockade zusammen. Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. Wäre sie in Kraft getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können, die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte. Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung.

Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen.

Erhöhung des Rundfunkbeitrages – das steckt hinter der KEF-Empfehlung

Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.

Verwendete Quellen: als/dpa