Fragen aus dem Arbeitsrecht

Experte klärt auf: Zählt das Hochfahren des Rechners zur Arbeitszeit?

ILLUSTRATION - Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit digital an einem Terminal. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.
Wann die Arbeitszeit beginnt, ist im Arbeitsrecht klar geregelt (Symbolbild)
picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Rein ins Büro, ran an den Schreibtisch und los!
So beginnt für viele Menschen der Arbeitstag und das oft fünfmal die Woche. Aber ab wann tickt eigentlich die Uhr für die Arbeitszeit: An der Bürotür, am Schreibtisch oder mit dem ersten Videocall? Das sagen Arbeitsrechtler und Experten.

Arbeitsrecht: Das bedeutet Arbeitszeit und Rüstzeit

Acht Stunden Arbeit sind ganz schön viel. Im Büro oder Betrieb ist man längst angekommen, doch der Computer braucht Minuten, um zu starten. Deshalb fragen sich viele Arbeitnehmer: Ab wann beginnt eigentlich meine Arbeitszeit?

Das Arbeitsrecht gibt darauf eine ganz klare Antwort, wie Fachanwalt Peter Meyer erklärt. Die sogenannte Rüstzeit legt fest, wann die Arbeit beginnt. Dazu gehören alle Vorbereitungen, die für den Job notwendig sind. Das heißt: Computer hochfahren gehört zur Arbeitszeit, sowohl im Homeoffice wie auch im Büro.

In handwerklichen Berufen gilt das gleiche. Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleidezeit natürlich auch Arbeitszeit, so Meyer. Schließlich zögen Arbeitnehmer diese im Interesse ihres Arbeitgebers an.

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Arbeitszeiterfassung: Was passiert mit der Rüstzeit beim An- und Abmelden im System?

In vielen Unternehmen wird die Arbeitszeit durch das Einloggen in einem System elektronisch erfasst. Was also, wenn der Computern sich Zeit lässt beim Hochfahren? Hier kann der Arbeitgeber eine pauschale Rüstzeit von beispielsweise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs annehmen, so Meyer. Die wird auf die erfasste Arbeitszeit dann einfach draufgerechnet.

Interessant für Menschen, die des Öfteren mit Kundenterminen in den Tag starten: Wenn die Fahrt dorthin länger als ins Büro dauert, dann zählt die Differenz ebenfalls zur Arbeitszeit, so der Fachanwalt. (dpa/kmo)

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