„Ich mache sie kalt“ Mann (55) soll Ex-Frau gestalkt, bedroht und angegriffen haben

„Ihr braucht diese Mutter nicht.”
Er soll seine Ex-Frau unter anderem bedroht und immer wieder körperlich angegriffen haben – teils vor den gemeinsamen Kindern. Verurteilt ist er in dem Fall bereits, legte aber Berufung ein. Am Montag (30. März) steht der 55-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Osnabrück und bezeichnet seine Handlungen als „Überreaktion”.
Vor den Augen der Kinder angegriffen?
Laut Anklage drang er wiederholt gewaltsam in die Wohnung seiner Ex-Frau ein, überwachte sie unter anderem mit einem AirTag und ignorierte konsequent ein Annäherungsverbot. Doch damit nicht genug: Per Textnachrichten soll er der Frau mehrfach mit dem Tod gedroht haben.
Lese-Tipp: 23-Jährige gibt sich als Ärztin aus – jetzt wird sie weggesperrt
Besonders erschütternd ist dieser Vorfall: Der Mann soll nachts in die Wohnung der Ex-Frau und deren drei Kinder (6, 8 und 12 Jahre alt) eingedrungen sein. Laut Anklage legte er sich zunächst einfach ins Bett, doch die Situation eskalierte wenig später dramatisch: Vor den Augen der Kinder soll er die Frau angegriffen haben. Als die Kinder verzweifelt versuchten, ihn zu stoppen, habe er gedroht, ihre Mutter zu töten: „Ich mache sie kalt, ihr braucht diese Mutter nicht”, heißt es vor Gericht. Insgesamt soll sich die Gewalt über rund acht Monate immer weiter gesteigert haben.
Angeklagter habe „Gänsehaut” vor Gericht
Trotz der schweren Vorwürfe geht der Angeklagte vor Gericht in die Offensive: Er spricht von emotionalem Druck, Alkoholproblemen nach der Trennung und bezeichnet sein Verhalten als „Überreaktion“. Eine Entschuldigung bleibt aber aus. Er bestreitet, seine Exfrau geschlagen zu haben und sagt, die Anschuldigungen hätten bei ihm „Gänsehaut“ ausgelöst. Zugleich räumt er ein, zeitweise die Kontrolle verloren zu haben.
Im Video: Hamburger Kriminalautorin getötet – war es ihr eigener Sohn?
Ex-Mann ist bereits in diesem Fall verurteilt
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten im Dezember 2025 bereits zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Unter anderem wegen Nachstellung, Körperverletzung, Bedrohung und mehrfacher Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. 5.000 Euro Schmerzensgeld musste er zahlen. Gegen das Urteil legte der Mann damals Berufung ein.
Quellen: Eigene RTL-Recherche

































