Gutachter vergleicht sie mit Massenmörder!

23-Jährige gibt sich als Ärztin aus – jetzt wird sie weggesperrt

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Die junge Frau versteckt sich vor den Kameras, trägt sogar eine Perücke.

Sie wollte der Star am Medizinhimmel sein!
Ohne abgeschlossene Ausbildung und mit gefälschter Urkunde gibt sich eine damals 21-jährige Frau als Ärztin aus. Sie behandelt mindestens sieben Patienten, betäubt Körperstellen und näht Schnittwunden. Mit dem heutigen Urteil am Osnabrücker Landgericht platzt ihr Traum von der großen Karriere wohl endgültig.

„Irgendwann hätte es Tote gegeben”

Den Krankenhäusern in Meppen und Geestland fällt die Täuschung der heute 23-Jährigen nicht auf. Erst als ein Rettungssanitäter wegen des Alters der jungen Frau skeptisch wird, starten die Ermittlungen. Schreckliches kommt ans Licht: Sowohl ihr Zeugnis mit 1,0 inklusive der Zulassung für deutsche Hochschulen, als auch ihre Approbationsurkunde ist gefälscht. Die Angeklagte wendet sich demonstrativ vom Zuschauerraum ab, trägt sogar eine Perücke als Tarnung.

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„Irgendwann hätte es Tote gegeben, es wäre nur eine Frage der Zeit gewesen. Sie hat mit dem Leben vieler unschuldiger Menschen gespielt”, sagt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer kurz vor der Urteilsverkündung.

Auch der psychiatrische Gutachter kommt zu Wort und sieht in ihre Persönlichkeitsstruktur Ähnlichkeiten mit der von Massenmörder Nils Högel! Er war bis 2005 als Krankenpfleger tätig und tötete zahlreiche Patienten, um sein Geltungsbedürfnis zu befriedigen. Dr. Holger Koppe stellt auch bei der heute 23-Jährigen eine mittelgradig bis schwere Persönlichkeitsstörung fest. Dazu gehöre pathologisches Syndrom des Lügens und enthemmtes Verhalten. Sie wolle von Anderen bewundert werden, doch das Einfühlvermögen fehle ihr komplett. Ihre Persönlichkeitsstörung ist der Grund, wieso sich die Kammer gegen eine Gefängnisstrafe entschieden hat.

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Schuldig in allen Punkten – doch ins Gefängnis muss sie nicht

Die Frau wird in allen Punkten schuldig gesprochen. Doch statt einer Haftstrafe ordnet die Richterin eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die gefälschte Urkunde wird ihr entzogen.

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„Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Taten folgen würden, die anderen schaden würden“, sagt sie. Das Gericht glaubt, dass die heute 23-Jährige ohne psychische Behandlung weiterhin versuchen würde, Ärztin zu werden. Nur dann bekäme sie die Anerkennung, die sie brauche. Um das Leben vieler Menschen zu retten, so sagt es die Richterin, müsse die Betrügerin endgültig aus dem Verkehr gezogen werden.