Für eine Straße, die es schon gibt

Kosten-Hammer für Seniorin! Gisela Läufer (83) soll 46.000 Euro zahlen

von Nicole Ide und Alexa von der Recke

Schwarzer Tag kurz vor Weihnachten!
Freitag, der 13. wird im vergangenen Jahr zu Gisela Läufers Unglückstag! Denn im Briefkasten wartet eine böse Überraschung. Keine Weihnachtswünsche, sondern eine Rechnung in Höhe von mehreren zehntausend Euro! Auch ihre Nachbarn erhalten XXL-Rechnungen. Wie sie reagieren, seht ihr im Video.

Bauarbeiten schon seit Jahren abgeschlossen

Gisela Läufer (83 Jahre alt) bekommt anstatt Weihnachtspost eine große Rechnung
Gisela Läufer bekommt anstatt Weihnachtspost eine dicke Rechnung.

Als Gisela Läufer die Rechnung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) liest, kann sie es kaum fassen: Die Seniorin soll unglaubliche 46.000 Euro bezahlen - für Arbeiten an der ruhigen Sackgasse, in der sie im Hamburger Stadtteil Schnelsen lebt. Kurios: Die Arbeiten an der Straße sind bereits seit zehn Jahren abgeschlossen. Für Gisela Läufer ist es bereits der zweite große Schock im Jahr 2024: Erst im September ist ihr Ehemann verstorben, jetzt steht sie alleine vor der XXL-Rechnung.

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Anwohner wollten keinen Straßenumbau

Vor 13 Jahren sind die Anwohner des Rugenbergener Weges zufrieden mit ihrer Straße, der alte Belag reicht ihnen vollkommen aus. Doch die Stadt Hamburg hat andere Pläne und beginnt 2012 mit der Erneuerung. Schon damals war klar, dass alle Eigentümer sich an den Kosten beteiligen müssen, anteilig zu ihrer Grundstücksgröße. Die Anwohner gehen jedoch von einer deutlich geringeren Summe aus. „Bei der Anhörung damals am Anfang wurden uns Preise von sechs bis neun Euro pro Quadratmeter [genannt]”, berichtet Anwohnerin Paula Braker im Gespräch mit RTL. „Heute sind es 17 Euro!”

Nach damaliger Berechnung wäre auch Gisela Läufers Rechnung deutlich kleiner ausgefallen: Sie hätte 25.000 Euro statt jetzt 46.000 Euro zahlen müssen.

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Behörde erklärt den Kosten-Hammer

Dass sich die Preise fast verdoppelt haben, erklärt die zuständige Behörde wie folgt: Die ursprüngliche Kostenschätzung beruhte auf bestimmten Pauschalen, den sogenannten Einheitssätzen. Die waren in ihrer Höhe gedeckelt. Am 25. Januar 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht Hamburg jedoch: Der Anteil, den die Eigentümer übernehmen, muss anhand der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. Diese sind nicht gedeckelt. Hätte die Behörde also die Rechnungen vor dem Urteil verschickt, wäre der Kosten-Schock ausgeblieben.

So erhalten die Anwohner des Rugenbergener Weges am 13. Dezember 2024 ihre Rechnungen in Höhe von 5.000 Euro, 12.000 Euro oder wie in Gisela Läufers Fall 46.000 Euro. Doch es wird noch kurioser: Wäre der Brief nach dem 31. Dezember 2024 angekommen, wäre die Zahlung verjährt.

Anwohner wollen sich zusammentun

Aber ist so eine Kosten-Explosion überhaupt rechtens? Anwalt Ilir Maliqi erklärt im Gespräch mit RTL: „Prinzipiell kann die Stadt Hamburg 90 Prozent der entstandenen Baukosten für den Straßenbau auf die Bürger umlegen.” Die Bürger können jedoch durch Akteneinsicht mithilfe eines Anwalts überprüfen, ob die Kosten auch tatsächlich entstanden und plausibel sind.

Auch die Anwohner des Rugenbergener Weges wollen sich jetzt von der Stadt nicht einfach zur Kasse bitten lassen. Eigentlich sollen sie schon bis zum 17. Januar zahlen. Stattdessen wollen sie sich aber zusammentun und gemeinsam gegen den Kosten-Hammer vorgehen.