Gericht in Schleswig-Holstein entscheidetMillionenschwere Kredite der Landesregierung waren rechtswidrig!

Paukenschlag in Schleswig-Holstein!
Der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2024 ist verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden – und sorgt damit für ordentlich Wirbel in der Landespolitik.
Was ist passiert?
Die Regierung in Kiel hatte für den Haushalt 2024 geplant, rund 5 Milliarden Euro an neuen Schulden aufzunehmen, um sich auf mögliche zukünftige Krisen vorzubereiten. Das Geld sollte in einen sogenannten „Notfalltopf” fließen. Jetzt sorgt das Gerichtsurteil für ein landespolitisches Beben: Denn genau das ist nicht erlaubt.
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Es gab keinen akuten Notfall
Drei Notkredite wurden im Haushaltsjahr 2024 aufgenommen: für eine Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar Notlagen, die sich aber der Kontrolle des Staates entziehen. Für einen sogenannten „Notfalltopf” müsse zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen jedoch ein kausaler Zusammenhang bestehen - und der Haushalt müsse durch diese erheblich belastet sein. Dies sei nicht der Fall gewesen - auch ein verfassungsgemäßer Tilgungsplan habe gefehlt, so der Präsident des Gerichtes in Schleswig, Christoph Brüning. Demnach fehlten im Plan etwa der Rhythmus, der Beginn, die Höhe und die Dauer der Tilgung.
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Folgen für das laufende Etat
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) kündigte im Vorfeld des Urteils an, die Begründung der Entscheidung sorgfältig auszuwerten. „Soweit aus dem Urteil Folgerungen für 2025 zu ziehen sind, werden wir die notwendigen Schritte zügig einleiten”, sagte sie. Das Haushaltsjahr 2024 ist zwar längst vorbei, Schwarz-Grün arbeitet aber weiter mit einem Notkredit. Der Etat des laufenden Jahres enthält einen Notkredit in Höhe von 272 Millionen Euro - dieses Mal nur begründet mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.
Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein 2024 effektiv 493,8 Millionen Euro über die Notkredite. Ursprünglich hatte der Landtag die Regierung sogar zur Aufnahme von Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ermächtigt, diese Summe im Oktober per Nachtragshaushalt aber auf 1,2 Milliarden Euro reduziert. (fst, mit dpa)

































