Er kaufte sie einfach am AutomatenMann isst Fliegenpilz-Gummibärchen – Klinik!
Diese Süßigkeit hat es in sich …
Erst einmal sieht die Verpackung dieser Weingummi unscheinbar aus. Doch tatsächlich enthalten sie Gift! Und das in einer Menge, die nicht zu unterschätzen ist, wie ein aktueller Fall aus Hessen zeigt. Nach dem Verzehr der Süßigkeit wurde ein Mann (20) mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert. Mit welcher dreisten Ausrede der Anbieter den Verkauf rechtfertigen will, erfahrt ihr im Video.
Gift „to go” am Automaten um die Ecke
Es sind acht Automaten im Wetteraukreis, die aktuell für Wirbel sorgen. Denn an den zunächst unscheinbaren Automaten kann man erschreckendes kaufen: Gift-Gummibärchen. Dafür gibt es nur eine einzige Bedingung – mit dem Personalausweis muss nachgewiesen werden, dass die kaufende Person über 18 Jahre alt ist. Doch dass auch das Alter nicht vor den Folgen der Süßigkeit schützt, musste nun ein 20-Jähriger erfahren.
Er kaufte eine der Packungen, in denen zwei Weingummis enthalten sind, aß diese und musste kurz darauf mit Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Glück im Unglück: Laut Bildzeitung wurde der Mann dort 24 Stunden beobachtet und durfte im Anschluss das Krankenhaus verlassen. Doch warum sind diese Gift-Gummibärchen überhaupt im Umlauf?
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Stoff hat starken Einfluss auf die Psyche

Wirft man einen Blick auf die Zutatenliste ist dort neben Glukosesirup, Zucker und Wasser auch die Zutat Muscimol zu lesen. Ein Stoff, der aus dem Fliegenpilz stammt. Dabei handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um einen psychoaktiven Stoff. Er könne tiefgreifend die Psyche beeinflussen und zu Vergiftungserscheinungen führen.
Bereits Mitte August hatte das BVL vor dem Verzehr von „Muscimol Gummies” gewarnt. Sie seien gesundheitsschädlich und stellten wegen der Verwechslungsgefahr mit normalen Süßigkeiten, insbesondere für Kinder, eine Gefahr dar.
Gift-Bärchen sollen aus dem Verkauf genommen werden

Eine gesetzliche Grauzone soll Grund dafür sein, weshalb die Gummibärchen trotz des Wirkstoffs frei erhältlich waren. Denn um Verkaufsautomaten zu betreiben, bedarf es nur einer Gewerbeanmeldung. Steht der Automat auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken, dürfen die Automaten ohne behördliche Genehmigung in Betrieb genommen und genutzt werden. Zudem redet sich der Anbieter dreist heraus, es handle sich lediglich um „Duft-Gummis”, die nicht für den Verzehr geeignet sind.
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Auf RTL-Anfrage bestätigt uns die Kreisverwaltung, aus dem Fall Konsequenzen gezogen zu haben. „Die betreffenden Automaten waren zuvor nicht bekannt und sind nur durch Zufall aufgefallen. Wären die Automaten dem Wetteraukreis als zuständiger Lebensmittelüberwachungsbehörde gemeldet worden, hätten entsprechende Kontrollen stattgefunden. Nach Bekanntwerden des Vorfalls hat die Lebensmittelüberwachung sehr zügig und konsequent reagiert und die Produkte umgehend aus dem Verkehr gezogen.”
Parallel dazu ist nun eine europaweite Warnmeldung für Lebensmittel vom BVL herausgegeben worden, die den halluzinogenen Stoff beinhalten.