Urteil gegen Stephan A. Tod in Liebeszelle – Ehemann versucht bis zuletzt, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen

Die Richter glauben nicht an einen „Sex-Unfall”.
Am 3. April 2025 fährt Franziska in die JVA Burg, um ihren Ehemann zu besuchen. Fünf Stunden Zweisamkeit in einer sogenannten Liebeszelle. Wenig später liegt sie tot auf dem Bett. Jetzt hat das Landgericht Stendal sein Urteil gefällt. Warum Franziska sogar hätte gerettet werden können, seht ihr im Video.

„Sex-Unfall“ oder tödlicher Streit?

Bis zum Schluss versucht Stephan A., die Richter von seiner Version eines Unglücks zu überzeugen. Der 38-Jährige behauptet nach Angaben des Nebenklage-Anwalts Jan Siebenhühner, es sei ein Unfall beim Sex gewesen. Er habe seine Frau zur Luststeigerung gewürgt und unter dem Einfluss von chemischen Cannabinoiden die Kontrolle verloren. Doch die Richter glauben ihm kein Wort.

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Stattdessen geht das Gericht von einem Streit aus. Franziska soll erfahren haben, dass ihr Mann sie über seinen Entlassungstermin belogen hatte. Die 35-Jährige glaubte, er komme zwei Tage später frei, hatte sogar schon einen Therapieplatz für ihn organisiert. Tatsächlich musste er noch ein Jahr absitzen. Als Franziska vom wahren Entlassungstermin erfährt, sei die Situation mutmaßlich eskaliert. „Wir wissen es nicht”, sagt Jan Siebenhühner vor Gericht. Denn Kameras gibt es in der Besuchszelle nicht.

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Zehn Jahre Haft wegen Totschlags

Das Gericht wertet die Tat als Totschlag. Es verurteilt Stephan A. am Dienstag (17. Februar) zu zehn Jahren Haft. Der 38-Jährige wirkt im Saal fast desinteressiert, obwohl es um das Leben seiner Frau geht. Franziska hatte ihn im Gefängnis geheiratet, trotz Betrugsdelikten und Haft. „Sie hatte sich wirklich in ihn verliebt. Und du konntest sagen, was du wolltest. Du bist nicht angekommen. Sie war wirklich verliebt in ihn“, sagt ihr Vater Norbert im RTL-Interview im Mai 2025. Auch ihr Bruder erinnert sich an Zukunftspläne: „Wenn er wieder raus ist, wollten sie reisen und wollten ein eigenes Haus bauen.” Doch der Traum endet im Langzeitbesuchsraum der JVA.

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Zurück bleiben zwei Töchter ohne ihre Mutter. Und eine Familie mit einer Frage, die kein Urteil beantworten kann: Warum? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (nha)

Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche