Strafanzeige gegen neuen Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD) verletzt Radfahrer mit Autotür

Dass DAS seine erste Krisenmeldung ist, hat er wohl nicht erwartet.
Olaf Lies (58) ist gerade mal seit Mai im Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten und schon stürzt sich die kritische Presse auf ihn. Dabei geht es aber nicht um einen politischen Fehltritt, sondern um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht!
Auf dem Weg zu Rheinmetall
Bevor die Journalistinnen und Journalisten es wie so häufig auf anderem Wege erfahren, informiert Sprecher Christian Budde die Spitzfindigen auf der niedersächsischen Landespressekonferenz am Freitag lieber selbst über das Ungeschick seines Ministerpräsidenten. Der eigentliche Publikumsliebling Olaf Lies bringt am Donnerstagmorgen mit der Tür seiner Dienstlimousine einen Radfahrer zu Fall. Der Vorfall ereignet sich mitten in der Innenstadt von Hannover, kurz vor Aufbruch zu einem Termin beim Rüstungskonzern Rheinmetall in Unterlüß. Klingt wichtig – doch der Ministerpräsident hat es offenbar ZU eilig. Die Autotür touchiert den Mann und verletzt seinen kleinen Finger an der linken Hand.
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Das Ganze hört sich nicht nur nach einem ziemlich unangenehmen Moment für den frisch gebackenen Regierungschef an, sondern hat auch ein heftiges Nachspiel. Die Polizei ermittelt jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Letzteres findet Budde ziemlich überraschend, weil Lies keinen Zweifel daran gelassen habe, dass er der Unfallverursacher ist, bevor er den Ort verließ. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich das sehr schnell und auch sehr klar in den nächsten Tagen dann auch klären wird”, sagt der Sprecher auf der Landespressekonferenz.
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Radfahrer zur Behandlung im Krankenhaus
Der Ministerpräsident bedauere den Vorfall sehr und habe am Unfallort in Hannovers Innenstadt die Unfallaufnahme abgewartet und sichergestellt, dass die Versorgung des Radfahrers gewährleistet ist, so der Sprecher weiter. Der verletzte Mann sei im Krankenhaus behandelt worden und muss zur Wundnachsorge übers Wochenende bleiben. Lies und der Radfahrer hätten Handynummern ausgetauscht und seien für ein Telefonat verabredet.
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Wenn Personen bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen, dann ist ein Strafverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung obligatorisch und wird immer eingeleitet. Das Entfernen vom Unfallort wirft jedoch Fragen auf, die es nun zu klären gilt.