Geldstrafe für stinkenden Ekel-Protest
Mann wirft Fäkalien auf Bundesbehörden – Gericht trifft mildes Urteil
Dreiste Vandalismus-Serie!
Ein Syrer randaliert vor einem Ministerium in Berlin und schleudert mit Fäkalien verdreckte Steine gegen das Bundeskanzleramt und das Bundesverfassungsgericht. Jetzt verurteilt ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe.
Er wollte gegen Israel-Politik der Bundesregierung protestieren
Mit einem Pflasterstein zerstört der 48-jährige Syrer am Freitag (10. Januar) eine Scheibe am Eingang des Bundesinnenministeriums. Zwei Tage später stellt er sich vors Bundeskanzleramt, will mit Olaf Scholz über die Lage in Gaza sprechen. Weil man ihm das nicht erlaubt, wird er wütend: Er wirft einen Stein gegen die Fassade, diesmal kleben Fäkalien daran. Nach beiden Fällen stellen die Berliner Beamten fest, dass der Mann nicht nur der Polizei bereits bekannt ist, sondern dass auch nach ihm gefahndet wird: Trotzdem wird er beide Male nicht festgenommen. Und so kann der 48-jährige Rechtsanwalt am Montag (13. Januar) wieder ein Gebäude mit Pflasterstein und Fäkalien attackieren. Diesmal richtet sich seine Wut gegen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilt den Syrer
Der 48-Jährige ist schon mehrfach polizeilich aufgefallen, darunter im März 2024 wegen Schwarzfahrens. Da die Behörde aber keine aktuelle Adresse ermitteln konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Nach seinem Angriff auf das Bundesverfassungsgericht landet der Syrer allerdings auf der Anklagebank: Das Karlsruher Amtsgericht verurteilt ihn im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro wegen Sachbeschädigung. Bei einem Angriff auf ein Symbol der deutschen Demokratie mag das nach einer milden Strafe klingen. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt aber im RTL-Interview, dass bei Angriffen auf Gebäuden der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte: „Da kommt es überhaupt nicht darauf an, was für ein Gebäude erfasst ist und wer der Täter ist.“
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Im Prozess in Karlsruhe ging es nur um den Steinwurf auf das Bundesverfassungsgericht. Für seine Taten in Berlin muss sich der 48-Jährige noch verantworten. Bleibt nur zu hoffen, dass er bis dahin zu keinen weiteren Ekel-Attacken ansetzt. (fga)