„Menschenrecht, über seinen Körper zu entscheiden”Arzt verliert Klage gegen Abtreibungsverbot von katholischem Krankenhausträger

Verloren, doch „der letzte Satz ist noch nicht gesprochen“!
Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der Chefarzt des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied jetzt in dem aufsehenerregenden Fall, dass seine Klage gegen eine Dienstanweisung des fusionierten „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ abgewiesen werde. Mediziner Joachim Volz kündigte an, das nicht hinnehmen zu wollen.
Verbot gilt auch für Privatpraxis des Gynäkolgen
Eine Begründung für das Urteil gab es zunächst nicht. Nur den einen Satz von Richter Klaus Griese: Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts „zu beiden Maßnahmen berechtigt“. Die Vorgaben seien „im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts“ rechtens. Genaueres werde schriftlich erfolgen.

Gynäkologe Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“.
Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst ebenfalls die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen nun abgewiesen.
Video-Tipp: „Ich bin Arzt, kein Mörder!” Chefarzt kämpft für Rechte der Frauen
Arbeitgeber beruft sich auf „unternehmerische Freiheit”
In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme bilde die Situation, „dass Leib und Leben der Mutter beziehungsweise des ungeborenen Kindes akut bedroht sind, und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“ Diese Ausnahmen müssten dann begründend dokumentiert und der Geschäftsführung bekanntgegeben werden.
Lese-Tipp: Ärzte verweigern Behandlung nach Fehlgeburt - Frau stirbt
Klinik-Chef Hauke Schild sagt, ein Arbeitgeber dürfe bestimmen, was in seinem Unternehmen gemacht werde und was nicht. „Das ist unternehmerische Freiheit.“ Kläger-Anwalt Till Müller-Heidelberg argumentierte hingegen, eine Klinikleitung könne Dienstanweisungen erteilen, diese umfassten aber nicht den ärztlichen Bereich – also Diagnostik und Therapie.
Volz kämpft weiter: „Überzeugt, dass Vernunft und Menschlichkeit gewinnen werden”
Mediziner Volz meint, das Verbot des katholischen Trägers ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beratung ist laut Strafgesetzbuch nicht strafbar. Eine medizinisch indizierte Abtreibung – bei massiven Fehlbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren – ist erlaubt.

Im Gerichtssaal sagte Volz, die neue Klinikleitung habe ihm selbst bei schwersten Schädigungen – etwa einem ungeborenen Kind ohne Schädeldecke – keinen Spielraum gelassen. Auch in solchen Fällen dürfe er keinen Abbruch vornehmen. Eine Frau müsse in schweren Notsituationen aber die Freiheit haben, selbst zu entscheiden.
Lese-Tipp: 13-Jährige muss nach Vergewaltigung Baby gebären - weil sie nicht abtreiben darf
Vorher hatte der Arzt noch betont: „Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich „Mörder“. Kurz vor der Verhandlung bekräftigte er: „Ich bin fest überzeugt, dass Vernunft und Menschlichkeit gewinnen werden. Wenn es heute nun nicht sein sollte, dann haben wir einen langen Atem.“
































