„Menschenrecht, über seinen Körper zu entscheiden“„Ich bin Arzt, kein Mörder!” Chefarzt kämpft ERNEUT für Rechte der Frauen

von Hebah Omar, Svenja Schmidt, Sebastian Stöckmann und Johanna Werning

Er hilft jeden Tag Frauen in Not.
Doch in dem Krankenhaus, in dem Gynäkologe Joachim Volz arbeitet, hat seit einem Jahr die katholische Kirche das Sagen. Und seine neuen Chefs verbieten dem Arzt aus religiösen Gründen Schwangerschaftsabbrüche – auch wenn beim Ungeborenen schwerste Behinderungen festgestellt werden. Doch Volz wehrt sich gegen das Verbot, jetzt sogar in zweiter Instanz!

„Meine Arbeit ist keine Sünde” – Gynäkologe kämpft für Abtreibungen

„Es ist ein Menschenrecht, über seinen Körper zu entscheiden“, betont der Gynäkologe nun bereits seit rund einem Jahr. „Meine Arbeit ist keine Sünde.” Und: „Ich bin Arzt, kein Mörder!“ In seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt hatte Volz mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Nach einer Klinikfusion war ihm das vom katholischen Träger im Februar 2025 untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.

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Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind”. Der Chefarzt sieht das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet. „Wie es den Frauen geht, wie es mir als Arzt geht, wie es den Paaren geht, wie es der Familie geht – das soll eigentlich keine Rolle spielen, weil dieses Dogma darübersteht”, so Volz.

Die katholische Kirche geht sogar noch weiter und verbietet Volz nicht nur Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik, sondern auch in seiner eigenen Praxis in Bielefeld. Seine Mitarbeiterinnen müssen Frauen in Not abweisen – obwohl sie eigentlich helfen wollen.

Streit um Abtreibung geht in Berufung: Gynäkologe Joachim Volz ist zuversichtlich

Doch Volz geht dagegen vor: nicht nur mit einer Petition, die mittlerweile mehr als 330.000 Unterschriften hat, sondern auch mit einer Klage gegen das Abtreibungsverbot der katholischen Kirche. In der ersten Instanz war der Arzt im vergangenen August erfolglos. Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Weisungen des Klinikträgers als Arbeitgeber für rechtmäßig erachtet. Danach ist es dem Gynäkologen – abgesehen von engen Ausnahmefällen – untersagt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder Privatpraxis durchzuführen.

Nun – im Februar 2026 – startet das Berufungsverfahren in dem Fall. Diesmal werde man gegen das „katholische Abtreibungsverbot” gewinnen, sagt Gynäkologe Joachim Volz auf Instagram. Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts sagt, es sei schon am ersten Verhandlungstag mit einer Entscheidung (5. Februar) zu rechnen.

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Gynäkologe Joachim Volz: Haltung der Kirche ist realitätsfremd

Auf RTL-Anfrage im Sommer 2025 reagiert das Klinikum Lippstadt knapp und will zum laufenden Verfahren keinen Kommentar abgeben. Das Erzbistum Paderborn verweist auf eine Stellungnahme auf seiner Website. Darin heißt es: „Schwangerschaftsabbrüche und assistierter Suizid sind im Grundsatz ausgeschlossen. Eine Ausnahme bei Schwangerschaftsabbrüchen besteht dann, wenn das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der Mutter akut gefährdet ist und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, das Leben des ungeborenen Kindes zu retten.“

Offenbar stellt das Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche auf eine Stufe mit assistiertem Suizid. Für Volz ist die Haltung der Kirche von der Lebensrealität vieler Frauen weit entfernt. „Das ist eine Aussage, die es in der Medizin nicht gibt“, sagt er. „Wir lassen eine Frau nicht bis kurz vor dem Tode kommen, um dann zu intervenieren.“

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Instagram und dpa