Nach Beschwerde über zu laute Musik

Mann sticht Nachbarn brutal nieder – weil er sich vor seiner kleinen Tochter bloßgestellt fühlte

von Frank Vacik und Sebastian Stöckmann

Jörg G. (54) will sich über die laute Musik beschweren – da rastet Pierre K. (53) aus!
Er sticht brutal auf seinen Nachbarn ein. Mit schweren Verletzungen am Kopf und am Körper überlebt Jörg G. die Bluttat. Der Grund für den Messerangriff: Pierre K. fühlte sich offenbar vor seiner kleinen Tochter bloßgestellt. Wie er reagiert, als RTL ihn auf die Vorwürfe anspricht – im Video.
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Zerbst: Pierre K. sticht mindestens elfmal mit Messer zu

Am 19. März sitzt Jörg G. in seiner Wohnung in Zerbst (Sachsen-Anhalt). Er ist schwer genervt von seinem Nachbarn, der angeblich zum wiederholten Mal die Musik viel zu laut aufdreht. „Das war tagtäglich. Es fing früh um neun, halb zehn an und ging bis nachts null Uhr", sagt der 54-jährige Rettungssanitäter.

Er klingelt bei Pierre K. und bittet ihn um Rücksichtnahme. Dort kommt es zum Streit. Jörg G. geht zurück in seine Wohnung, um sich abzureagieren. Plötzlich klingelt sein Nachbar bei ihm, Jörg G.s Lebensgefährtin öffnet die Tür. „Er hat kein Gespräch gesucht, sondern gleich geschrien 'Wo ist das Arschloch?'", erinnert sich der 54-Jährige. Mindestens elfmal sticht Pierre K. mit einem Küchenmesser zu. Jörg G. kann sich befreien, doch er kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.

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Prozess in Dessau-Roßlau: Nachbar fühlte sich erniedrigt

Wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Totschlag muss sich Pierre K. jetzt vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Der alleinerziehende Vater stach offenbar zu, weil er sich erniedrigt fühlte – seine 8-jährige Tochter hatte die Beschwerde über den Lärm mitbekommen. „Er hat immer wieder erwähnt, dass ich ihn vor seiner Tochter bloßgestellt hätte", erzählt Jörg G. Zum Tatzeitpunkt war Pierre K. wohl betrunken.

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Keine Reue nach Messerangriff in Sachsen-Anhalt

Im Prozess erklärt Pierre K.s Verteidiger, sein Mandant habe seit seinem sechsten Lebensjahr das Tourette-Syndrom. Für seinen Nachbarn ist das aber keine Erklärung für die Brutalität. Es sei dessen „fester Wille" gewesen, ihn für das Bloßstellen zur Verantwortung zu ziehen, berichtet Jörg G.

Von Reue ist beim Angeklagten nichts zu spüren. „Ja, sowas hätte nicht passieren dürfen", sagt Pierre K. lapidar zu RTL. Er musste wegziehen, darf sich seinem Nachbarn nicht nähern. Für den Messerangriff droht dem 53-Jährigen eine Gefängnisstrafe.