Haupttäter stach mit Messer zu

Sie töteten einen Obdachlosen (47): Drei Jugendliche müssen in Haft

ARCHIV - 26.10.2023, Nordrhein-Westfalen, Horn-Bad Meinberg: Ermittler stehen in einem von der Polizei abgesperrten Bereich, nachdem auf eine Wiese in Horn-Bad Meinberg eine Leiche gefunden wurde. Drei Jugendlichen sollen den Obdachlosen getötet haben. Am Montag (19.2.2024) beginnt der Prozess am Landgericht Detmold. (zu dpa: «Tod eines Obdachlosen: Mordprozess gegen drei Jugendliche beginnt») Foto: Christian Müller/Westfalennews/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Prozess wegen Mordes an Obdachlosem
dpa, Christian Müller

Wehrloses Opfer getreten und erstochen!
Am Abend des 25. Oktober 2023 treffen drei Jugendliche in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen zufällig auf einen Obdachlosen. Sie haben Alkohol und Drogen konsumiert, treten und stechen auf ihn ein. Der Mann stirbt. Das Landgericht Detmold hat alle drei jetzt zu Haftstrafen verurteilt.
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Nach Tod von Obdachlosem: Jugendliche wegen Totschlags verurteilt

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Teenager, zum Tatzeitpunkt 14 und 15 Jahre alt, den Obdachlosen attackierten, um das Geschehen zu filmen. Im Prozess gestanden sie ihre Wahnsinnstat. Die Richter verurteilten sie wegen Totschlags. Der Anklagevorwurf des Mordes aus Heimtücke habe sich in den drei Prozesstagen nicht belegen lassen, sagte ein Gerichtssprecher. Der Grund: Bei dem Angriff mit dem Messer sei das Opfer nicht mehr arglos gewesen.

Der Hauptangeklagte muss sechs Jahre und sechs Monaten ins Gefängnis. Die anderen beiden 15-Jährigen jeweils fünf Jahre. Wegen des Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuschauer und Pressevertreter waren nicht zugelassen.

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Obdachloser Mann getötet: Haupttäter stach mit Messer zu

Die unterschiedlichen Haftstrafen begründete das Gericht mit dem Tatverlauf. Der Haupttäter hatte mit einem Messer zugestochen. Die anderen beiden hätten von dem Messer gewusst, die Tat aber nicht verhindert. Ihre Geständnisse bewertete das Gericht als strafmildernd. Auch waren die Drei nach Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig.

Das Gericht glaubte den beiden Jugendlichen mit den niedrigeren Strafen in einem Punkt nicht: Sie hatten behauptet, von dem Messer nichts gewusst zu haben. Sie hätten ihren Mitangeklagten von der Tat und den Stichen abhalten müssen, so die Richter.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten die Verteidiger in Revision gehen, würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Urteile überprüfen. (sbl mit dpa)

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