Sind die 15-Jährigen überhaupt schuldfähig?

Obdachloser (47) getötet - Drei Jugendliche gestehen Wahnsinnstat

Kommen sie mit weniger als zehn Jahren Haft davon?
Es passiert am Abend des 25. Oktober 2023. Drei Jugendliche treffen sich auf dem Gelände eines Kindergartens, trinken Alkohol und nehmen Drogen. Dann stechen und treten sie auf einen Obdachlosen ein. Der 47-Jährige stirbt. Vor Gericht haben die 15-Jährigen die Tat gestanden. Aber es gibt Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit.
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Mord an Obdachlosem: Prozess gegen Jugendliche in Detmold

Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklage davon aus, dass die Teenager, zum Tatzeitpunkt 14 und 15 Jahre alt, den Obdachlosen attackierten, um das Geschehen zu filmen. Der Mann wurde wohl zufällig zum Opfer, als sie ihn auf dem Außengelände eines Kindergartens im nordrhein-westfälischen Städtchen Horn-Bad Meinberg getroffen haben. Dort soll einer von ihnen mindestens viermal auf ihn eingestochen haben, nachdem der 47-Jährige durch Faustschläge zu Boden gegangen sein soll.

Wegen des Alters der Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zu Beginn legten die drei 15-Jährigen Geständnisse ab. Einer räumte auch die Messerstiche ein. Die anderen beiden behaupteten aber, von dem Messer nichts gewusst und die Stiche für Schläge gehalten zu haben. Die Polizei konnte die Angeklagten schnell ermitteln werden, weil sie den Angriff mit einem Handy aufgenommen und das Video weiterverbreitet hatten.

Insgesamt sollen 14 Zeugen gehört werden. Das Urteil könnte schon am Freitag fallen. Entscheidend ist wohl die Frage, wie schuldfähig die Jugendlichen durch den Alkohol- und Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt waren.

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Mutmaßlicher Mord an Obdachlosem: Sind die Jugendlichen schuldfähig?

Psychiatrische Gutachter sollen außerdem die grundsätzliche Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit der Angeklagten untersuchen. Im deutschen Strafrecht kann nur bestraft werden, wer schuldhaft gehandelt hat. Voraussetzung dafür ist Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Bei strafmündigen Jugendlichen muss ihre Reife, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln, positiv feststehen.

Sollten die drei Jugendlichen für voll schuldfähig gehalten werden, drohen ihnen bis zu zehn Jahren Haft. Das ist im Jugendstrafrecht die Höchststrafe – auch bei Mord. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. (sbl, mit dpa)

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