Tragisches Unglück beim Badeurlaub in Hurghada Deutsche Touristin stirbt beim Schnorcheln im Roten Meer: Reiseunternehmen zahlt dem Witwer 1.000 Euro

Der Urlaub endete in einem Albtraum!
Nach dem Schnorchelunfall einer Touristin in Ägypten hat sich das Reiseunternehmen im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München zur Zahlung von 1.000 Euro Schadenersatz bereit erklärt. Der Ehemann hatte das Unternehmen verklagt. Beide Seiten einigten sich auf den Vergleich, teilte ein Gerichtssprecher mit.
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Ehemann wollte 25.000 Euro
Im Mai 2019 hatte die Frau demnach eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht. Am 9. Juli 2019 nahm sie an einem Schnorchelausflug im Roten Meer teil. Dabei erlitt sie gesundheitliche Probleme, deren Ursache streitig blieben und in deren Folge sie starb.
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Der Ehemann verlangte etwa 25.000 Euro Schadenersatz. Er argumentierte, der Ausflug zum Schnorcheln sei im Rahmen der Pauschalreise gebucht worden, Anbieterin sei daher das beklagte Unternehmen gewesen. Es sei für den Tod seiner Frau verantwortlich. Die Einweisung in das Schnorcheln sei für einen Anfänger vollkommen unzureichend und zu knapp gewesen.
Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen
In der Vorinstanz hatte das Erstgericht die Klage abgewiesen. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass das beklagte Reiseunternehmen auch Veranstalter des Ausflugs war oder als solche aufgetreten war. Der Mann legte Berufung ein. (mit dpa)