Schwangere und ihr Baby starbenTod durch vergiftete Glukose: Apothekerin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine Schwangere trinkt bei einem Routinetest verunreinigte Glukose – kurz darauf sind sie und ihr Baby tot. Die damalige Geschäftsführerin (52) einer Kölner Apotheke, aus der das Gemisch stammte, ist am Donnerstag vom Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Apothekerin: „Ich wollte niemanden töten"
Mit ernster Miene betritt die Angeklagte am Morgen den Verhandlungssaal. Sie trägt einen dunklen Blazer und ein Halstuch, blickt konzentriert in ihre Unterlagen. Zu Verhandlungsbeginn richtet sie abschließende Worte ans Gericht. „Hohes Gericht, ich wollte niemanden töten und habe nicht absichtlich Informationen zurückgehalten", sagt die 52-Jährige. „Im Gegenteil: Ich wollte helfen."
Das Gericht allerdings hat „keinen Zweifel, dass Ihnen ein gravierender Fehler passiert ist", wie die Richterin in der Urteilsbegründung erläutert. „Dieser Fehler konnte unterlaufen, weil Sie im Laufe der Zeit ein Stück weit den Respekt vor diesen Arbeiten verloren haben." Weiter sagt die Richterin über die Apothekerin: „Sie galt als begrenzt eingearbeitet in der Rezeptur. Sie sagte, man müsse in der Rezeptur nur etwas zusammenmischen."
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Glukose-Prozess in Köln: Schwangere hatte verunreinigte Mischung aus Apotheke eingenommen
Die Staatsanwaltschaft hatte der 52-Jährigen unter anderem versuchten Mord durch Unterlassen vorgeworfen und zweieinhalb Jahre Haft gefordert. In ihrer Apotheke soll die Glukose mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt worden sein.
Eine 28-Jährige hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen.
Landgericht Köln: Apothekerin nimmt Urteil regungslos hin
„Hervorzuheben ist das große Leid, das bei den Nebenklägern entstanden ist", sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. „Die Nebenkläger haben darunter gelitten, das ist wirklich tragisch. Ihr Leben wurde von heute auf morgen auf den Kopf gestellt."
Der Vater des Babys war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Bei der Urteilsverkündung wirkt er nachdenklich. Er hat die Arme vor dem Körper verschränkt, blickt auf den Tisch vor sich. Erst als die Richterin detailliert über die Ereignisse an jenem Tag erzählt, an dem seine Lebensgefährtin und sein Sohn starben, muss er schlucken. Er atmet schwerer und lehnt sich kurz zurück. Offenbar ist das, was er hört, schwer zu ertragen.
Die Apothekerin zeigt auf das Urteil keine Reaktion. Sie hört aufmerksam zu und macht sich Notizen.
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Kölner Apothekerin soll Krankenhaus nicht informiert haben
Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass die Angeklagte von dem akut verschlechterten Gesundheitszustand der Schwangeren erfahren hatte und ihr ein Zusammenhang mit dem Abpacken von Glukose in der Apotheke bekannt war. Jedoch soll sie das behandelnde Krankenhaus nicht darüber informiert haben. Die Apothekerin bestritt die Vorwürfe. Ihre Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.