Dresdener Architekt soll sich an Kindern im Freundeskreis vergriffen haben
Mann kommt nach Kindesmissbrauch mit Bewährung davon - wie kann das sein?
Mann soll sechs Kinder missbraucht haben und muss trotzdem nicht ins Gefängnis
Ein Architekt aus Dresden soll immer wieder Kinder aus seinem Freundeskreis missbraucht haben, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Das Amtsgericht Dresden habe den Mann nun wegen Kindesmissbrauchs in 15 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wie kann es sein, dass ein Mann, der sich immer wieder kleinen Kindern nähert, nicht ins Gefängnis muss? Wir haben bei einem Fachanwalt für Strafrecht nachgefragt.
Ob man ein Kind "nur" anfasst oder es zum Geschlechtsverkehr zwingt, ist ein Unterschied
Dr. Alexander Stevens ist Fachanwalt für Strafrecht. Er erklärt, dass es für das deutsche Strafrecht einen Unterschied macht, ob ein Täter einen schweren oder einen „einfachen“ sexuellen Missbrauch begangen hat.
„Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ist es entweder zum Geschlechtsverkehr zwischen Kind und Erwachsenem gekommen“, so der Anwalt. „Oder das Kind wurde durch die Tat in die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung gebracht.“ Auch wenn ein Täter ein Kind missbraucht, um dabei Kinderpornografie herzustellen, könne das als schwerer sexueller Missbrauch gewertet werden. Für solche Fälle gibt es laut Stevens in Deutschland eine Mindeststrafe von zwei bis 15 Jahren.
Bei einem Urteil von zwei Jahren auf Bewährung müsse im Umkehrschluss also „einfacher“ sexueller Missbrauch vorgefallen sein, weiß der Experte. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Täter ein Kind begrapscht oder vor dem Kind sexuelle Handlungen vornimmt. „Diese Handlungen sind – ohne Frage – ebenso widerlich und müssen bestraft werden, sie sind aber eben nicht ganz so schlimm“, erklärt der Anwalt. „Beim schweren Missbrauch gibt der Gesetzgeber schon kaum einen Spielraum für eine Bewährungsstrafe.“
Bestimmte Faktoren wirken sich strafmildernd für Täter aus
Stevens erklärt, dass es bestimmte Faktoren gibt, die einem Angeklagten einen „Strafrabatt“ verschaffen und dazu führen können, dass eine Strafe nur zur Bewährung ausgesetzt wird. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, hat der Architekt aus Dresden der Polizei mehr Taten gestanden, als man ihm hätte nachweisen können. Genau das wäre so ein Punkt: Wenn ein Täter gesteht und seinen Opfern so die Aussage vor Gericht erspart, kann das als strafmildernd gewertet werden.
Die Richter würden auch die Fragen, ob der Täter sich in Therapie begeben hat und so Willen zeigt, sich mit der Tat auseinanderzusetzten und zu resozialisieren, mit in ihr Urteil einfließen lassen. Auch wie alt die Kinder genau waren, wo der Täter sie angefasst hat und wie oft das vorgekommen ist, würde eine Rolle spielen. Ebenso ob der Täter bereit ist, Schmerzensgeld zu zahlen.
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Bundesregierung will Kindesmissbrauch härter bestrafen
Die Bundesregierung beschloss im Oktober 2020 einen Gesetzentwurf, der vorsieht Täter, die sich an Kindern vergehen, härter zu bestrafen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Verbreitung von Kinderpornografie sollen nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen gelten. Tätern soll dann eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren drohen. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wäre ausgeschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch die Begrifflichkeiten angepasst werden: Anstatt von "sexuellem Missbrauch" soll künftig im Strafgesetzbuch von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein. Die Wortwahl "Missbrauch" sei unangebracht, da sie den Anschein erwecke, es gebe auch einen legalen "Gebrauch von Kindern", hieß es in der Begründung des Konzeptes.
NRW zahlt Ermittlern bei Arbeit zu Missbrauchsfällen eine Zulage
Das Land Nordrhein-Westfalen erklärte nun, auch finanziell mehr in die Verfolgung von Tätern zu investieren. Beamte, die Kinderpornos sichten und auswerten müssen, sollen nun mit 300 Euro zusätzlich im Monat entlohnt werden, hieß es in einer Pressemitteilung des Landesinnenministeriums. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte, dass die Beamten die Zulage „mehr als verdient“ hätten. „Natürlich macht das was mit einem. Die Bilder im Kopf lassen sich nicht löschen. Die Zulage soll diesen hohen Belastungen Rechnung tragen“, erklärte er.
Seit Anfang 2019 sei in NRW auch die Zahl der ermittelnden Beamten im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie nahezu vervierfacht worden, hieß es in der Mitteilung. Im Bundesland waren in den letzten Jahren mehrere große Missbrauchsfälle aufgedeckt worden. Reul hatte das Thema daraufhin zur Chefsache erklärt. Für ihn sei Kindesmissbrauch „wie Mord“, äußerte er in einem Interview.